Hinweis: Die hier angegebenen Kurstage umfassen nur die Einführungswoche. Der Masterstudiengang erstreckt sich insgesamt über 16 Terms. Mehr Informationen finden Sie unter www.jurgrad.de/masterstudiengaenge/immobilienrecht.
Dieser wissenschaftlich aufgebaute, interdisziplinäre Studiengang vermittelt die wesentlichen Aspekte des Immobilienrechts einschließlich seiner ökonomischen Grundlagen, wobei der Schwerpunkt auf den genannten neuen Modellen der Branche liegt. Die Kombination von renommierten Dozierenden aus der Wissenschaft und erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern aus der Immobilienwirtschaft sowie aus Anwaltskanzleien, Banken, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, aus der Verwaltung und Gerichten ermöglicht es den Teilnehmenden, Fragestellungen aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu beleuchten und zu analysieren.
Da der Studiengang zudem alle relevanten Bereiche des Miet- und Wohnungseigentumsrechts im Sinne von § 14c der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“.
Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und erlaubt den Teilnehmenden dadurch, neben dem Studiengang einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Angesprochen sind vor allem Berufserfahrene wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjuristinnen und -juristen sowie Mitarbeitenden in den Immobilienabteilungen von Banken, Versicherungen, Immobilienunternehmen, wie z. B. Immobilienfondsgesellschaften, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit einem Schwerpunkt in der Besteuerung von Immobiliengeschäften, Unternehmensberatungen und Aufsichtsbehörden. Der Studiengang ist aber auch für junge Absolventinnen und Absolventen und Berufseinsteigenden geeignet sowie für Referendarinnen und Referendare, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben möchten.
Studienverlauf:
1. Semester
2. Semester
3. Semester
Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Immobilienrecht“ ist eine mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung sowie ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
Bewerberinnen und Bewerbern mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss sollten über rechtliche Grundkenntnisse verfügen.
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen
Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Die Universität Münster misst der Einrichtung von Masterstudiengängen im Rahmen ihrer strategischen Gesamtplanung seit jeher einen außerordentlich hohen Stellenwert bei. Das Angebot von Masterstudiengängen, auch berufsbegleitend, bildet somit einen wichtigen Bestandteil des Lehrprofils der Universität Münster.
Mit dem Ziel, eine zentrale Anlaufstelle für die professionelle Organisation und Durchführung von berufsbegleitenden Masterstudiengängen zu schaffen, wurde im Sommer 2002 die JurGrad gegründet. Die JurGrad übernimmt in diesem Zusammenhang ausschließlich Zwecke für die Universität und besitzt daher Gemeinnützigkeitsstatus. Alleingesellschafter der JurGrad gGmbH ist der ebenfalls gemeinnützige Freundeskreis Rechtswissenschaft e.V., der Förderverein der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Die Kooperation zwischen der Universität Münster und der JurGrad gGmbH zeichnet sich durch eine jahrelange, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aus. Die Aufgaben der JurGrad umfassen die gesamte Organisation und Durchführung der Studiengänge, die ständige Aktualisierung und Weiterentwicklung der Lehrangebote und die kontinuierliche Evaluation der Studieninhalte und -veranstaltungen. Darüber hinaus fungiert die JurGrad als ständiger Ansprechpartner für Teilnehmende und Dozierende. Im Gegenzug obliegen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät die Prüfung der Studierenden sowie die Verleihung des akademischen Hochschulgrads an die Absolvierenden.
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