Hinweis: Die hier angegebenen Kurstage umfassen nur die Einführungswoche. Der Masterstudiengang erstreckt sich insgesamt über 15 Terms. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.jurgrad.de/masterstudiengaenge/mergers-acquisitions.
Der Masterstudiengang "Mergers & Acquisitions" an der Universität Münster ist im europäischen Vergleich in mehrfacher Hinsicht einzigartig.
Die Kooperation der Rechtswissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ermöglicht es den Teilnehmenden, Fragestellungen aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu beleuchten. Die Praxisdozentinnen und -dozenten sind in den führenden Kanzleien und Unternehmensberatungen im In- und Ausland tätig, die sich im Bereich M&A spezialisiert haben. Sämtliche Lehrenden verfügen über eine erstklassige Reputation. Einmalig ist auch, dass alle Teilnehmenden - ganz gleich welche Fachrichtung - zwischen zwei Abschlüssen wählen können (LL.M. bzw. EMBA). Da der Studiengang zudem alle relevanten Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts im Sinne von § 14i der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden nach Besuch eines kostenlosen Zusatzkurses den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht.“
Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich insbesondere an juristische bzw. ökonomisch vorgebildete Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Interesse an einer Karriere in der Steuer-, Rechts- oder Wirtschaftsberatung haben. Angesprochen sind vor allem Berufserfahrene wie Rechtsanwältinnen und -anwälte, Unternehmensjuristinnen und -juristen, Steuerberaterinnen und -berater, Investmentbankerinnen und -banker, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, Unternehmensberaterinnen und -berater sowie Mitarbeitende der M&A-Abteilungen von Großunternehmen oder aus dem Bereich Private Equity. Der Studiengang eignet sich aber auch für junge Absolventinnen oder Absolventen und Berufseinsteigende sowie für Referendarinnen und Referendare, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben möchten.
Studienverlauf:
1. Semester
2. Semester
3. Semester
Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Mergers & Acquisitions“ ist eine mindestens einjährige (LL.M.) bzw. zweijährige (EMBA), einschlägige Berufserfahrung sowie ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen
Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Die Universität Münster misst der Einrichtung von Masterstudiengängen im Rahmen ihrer strategischen Gesamtplanung seit jeher einen außerordentlich hohen Stellenwert bei. Das Angebot von Masterstudiengängen, auch berufsbegleitend, bildet somit einen wichtigen Bestandteil des Lehrprofils der Universität Münster.
Mit dem Ziel, eine zentrale Anlaufstelle für die professionelle Organisation und Durchführung von berufsbegleitenden Masterstudiengängen zu schaffen, wurde im Sommer 2002 die JurGrad gegründet. Die JurGrad übernimmt in diesem Zusammenhang ausschließlich Zwecke für die Universität und besitzt daher Gemeinnützigkeitsstatus. Alleingesellschafter der JurGrad gGmbH ist der ebenfalls gemeinnützige Freundeskreis Rechtswissenschaft e.V., der Förderverein der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Die Kooperation zwischen der Universität Münster und der JurGrad gGmbH zeichnet sich durch eine jahrelange, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aus. Die Aufgaben der JurGrad umfassen die gesamte Organisation und Durchführung der Studiengänge, die ständige Aktualisierung und Weiterentwicklung der Lehrangebote und die kontinuierliche Evaluation der Studieninhalte und -veranstaltungen. Darüber hinaus fungiert die JurGrad als ständiger Ansprechpartner für Teilnehmende und Dozierende. Im Gegenzug obliegen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät die Prüfung der Studierenden sowie die Verleihung des akademischen Hochschulgrads an die Absolvierenden.
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