Jeder Mensch kann durch einen Unfall, eine Krankheit in die Situation geraten, seine persönlichen, wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Belange nicht mehr wahrnehmen zu können.
Dann kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten. Durch die Reform des Betreuungsrechts steht die Selbstbestimmung des Menschen im Mittelpunkt.
Die Übernahme einer Betreuung für einen hilfsbedürftigen Menschen ist eine sozial anerkannte und interessante Aufgabe.
Das Seminar richtet sich an ehrenamtliche Betreuer*innen und solche, die es werden möchten.
Dieses Seminar wird in Zusammenarbeit mit dem "Betreuungsverein Kreis Segeberg e.V." angeboten und ist als Bildungsurlaub in Hamburg und Schleswig-Holstein anerkannt.