In Krankenhäusern, Kliniken, Altenheimen und vergleichbaren Einrichtungen können die Folgen von Bränden ausgesprochen gravierend sein. Deshalb sind hier Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sowie die Schulung und Unterweisung von Mitarbeitenden rund um den Brandschutz besonders wichtig, aber auch besonders komplex. Umso entscheidender ist es, einen gut ausgebildeten Brandschutzbeauftragten zu haben, um alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen, zu überwachen und gegebenenfalls anzupassen.
Eine passgenaue Ausbildung bietet der zweiwöchige VdS-Lehrgang „Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser“, der sich schon seit 1994 bewährt: Er ist gezielt auf die Herausforderungen in den vorgenannten Einrichtungen ausgerichtet. Alle Referierenden sind bestens mit diesem Umfeld vertraut.
74 Unterrichtseinheiten bzw. 55,5 Zeitstunden gemäß IDD
Voraussetzungen
Teilnehmende sollten über folgende Fähigkeiten verfügen:
abgeschlossene Berufsausbildung
Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren
angemessenes technisches Verständnis
ausreichende Kommunikationsstärke
hohe Zuverlässigkeit
Im Rahmen des Lehrgangs findet eine Löschübung statt. Die Teilnahme ist nur mit festem, wasserabweisendem Schuhwerk möglich.
Zielgruppe: Personen, die in einem Krankenhaus, Klinik, Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung die Position des Brandschutzbeauftragten übernehmen sollen.