In den Normen DIN VDE 0833-1 und DIN 14675 werden an Betreiber von Brandmeldeanlagen (BMA) umfangreiche Anforderungen in Bezug auf den Betrieb gestellt. So muss eine eingewiesene Person (EP) benannt werden, die den ordnungsgemäßen Betrieb der BMA sicherstellt und in der Lage ist, ihre Bedienung selbstständig vorzunehmen. Weitere Aufgaben sind die Durchführung oder Veranlassung von Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr bei der Abschaltung oder Störung von Anlagenteilen sowie das Veranlassen von Störungsbeseitigungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.
Darüber hinaus sind viermal jährlich Begehungen des überwachten Objektes von einer sachkundigen Person (SP) oder einer Elektrofachkraft BMA durchzuführen. Bei diesen Begehungen sind die überwachten und nicht überwachten Bereiche des Objektes auf sichtbare Störungen zu überprüfen, insbesondere auf außerhalb der BMA auftretende Beeinflussungen, die nicht von der BMA selbstständig erkannt und ausgewertet werden. Dazu gehören z. B. die Raumnutzung oder -gestaltung sowie die Umgebungsbedingungen.
Die Einweisung (BMA/EP) bzw. Sachkunde (BMA/SP) ist nachzuweisen. Dazu bietet VdS die Lehrgänge LG-BMA/EP und LG-BMA/SP an. Die beiden Lehrgänge bereiten die Teilnehmenden umfassend auf ihre Aufgaben vor. Der Lehrgang zur "Sachkundigen Person" endet mit einer schriftlichen Prüfung.
BMA/EP: 7,7 Unterrichtseinheiten bzw. 5,7 Zeitstunden gemäß IDD, BMA/SP: 9,7 Unterrichtseinheiten bzw. 7,2 Zeitstunden gemäß IDD.
* Trägeranerkennung: Die inhaltliche Prüfung erfolgt durch den Arbeitgeber.
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