AWbG-Bildungsurlaub
In diesem Seminar werden Sie verschiedene Methoden aus Yoga und Meditation sowie verschiedene Achtsamkeits- und Wahrnehmungsübungen kennenlernen, die dabei helfen, das Denken und den Körper in eine entspannte Haltung zu bringen.
Die verschiedenen Übungen unterstützen Sie dabei, dem Berufsalltag mit seinen vielfältigen Anforderungen ressourcenorientiert zu begegnen. Diese Übungen können hilfreich sein, um dem Berufsalltag mit mehr Ruhe und Gelassenheit zu begegnen.
Bewegung, Meditation und Entspannungseinheiten sorgen für einen körperlichen und geistigen Ausgleich zu unserer hektischen Zeit im Alltag und verbessern so aktiv die Gesundheit.
Am Ende des Seminars können die Übungen aus dem Yoga und der Meditation eigenständig ausgeübt werden, um so im eigenen Leben bewusst einen Ruhepol zu finden und dies in den Berufsalltag zu integrieren.
Hinweis: Der konkrete Beginn und das Ende der Veranstaltung wird im Programm veröffentlicht, welches wir Ihnen zusenden. Diese Zeiten können Sie nutzen um Ihre Hin- und Rückreise in eigener Regie zu planen. Der Gästebeitrag muss vor Ort gezahlt werden.
Bitte melden Sie sich per Mail an und geben Ihren Zimmerwunsch an.
Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in NRW können sich Arbeitnehmer/innen bis zu 5 Tage im Jahr bei voller Lohn- und Gehaltsfortzahlung von der Arbeit freistellen lassen, um eine anerkannte Bildungsveranstaltung zu besuchen. Diese kann der beruflichen oder der politischen Weiterbildung dienen.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem ABwG?
An den Veranstaltungen kann grundsätzlich jede interessierte Person teilnehmen, auch Hausfrauen, Rentner/innen und Arbeitslose, wobei Letztere vorher die Zustimmung ihres Arbeitsamtes einholen müssen. Anspruch auf Freistellung von der Arbeit nach dem AWbG haben alle Arbeiter/innen und Angestellte, die seit mindestens 6 Monaten in NRW vollbeschäftigt sind. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der 5-Tage-Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG haben Beamte, Richter, Soldaten, Auszubildende sowie Arbeitnehmer/innen in Kleinbetrieben (weniger als 10 Beschäftigte).
Wie wird der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber angemeldet?
Die Absicht, an der Veranstaltung teilzunehmen, muss dem Arbeitgeber so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Die Gebühren für die Teilnahme sind vom Teilnehmer selbst an die FBS zu entrichten. Die Freistellung darf vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn ihr zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer/innen entgegenstehen. Eine Mitteilung für den Arbeitgeber und weitere Auskünfte erhalten Sie in der FBS.