Der Gefahrstoffbeauftragte ist nicht nur für die Erfassung und Dokumentation der Gefahrstoffe zuständig, sondern übernimmt auch die Beschreibung und Beurteilung von Gefährdungen, die von Ge-fahrstoffen ausgehen, sowie deren Substitution, Steuerung und Lagerung. Die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Entwicklung und Überprüfung von Schutzmaßnahmen sowie die Explosions-schutzdokumentation fällt ebenso in seinen Bereich. Das Ziel von REACH ist es, die sichere Verwendung von Stoffen zu fördern und entlang der Lieferkette einen einheitlichen hohen Standard zu gewährleisten. Mit der Ausbildung erhalten Sie alle relevanten Informationen, die Sie aktiv in Ihrem Unternehmen umsetzen können. Die Unterrichtungspflicht an Ihre Lieferanten ist dabei ein wichtiges Thema. Zur Gewährleistung der innerbetrieblichen Umsetzung ernennt das Unternehmen einzelne Mitarbeiter zum REACH- Beauftragten. Das hilft den Mitarbeitern bei der Umsetzung. ONLINE