Immissionsschutzbeauftragte sind in Betrieben oder Anlagen tätig, welche unter Umständen erhebliche Umweltauswirkungen haben können. Immissionsschutzbeauftragte sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle relevanten Umweltauflagen und Vorschriften eingehalten werden. Die staatliche Anerkennung des Immissionsschutzbeauftragten durch den Nachweis der Grundschulung und die Verpflichtung zur Fortbildung sollen sicherstellen, dass Immissionsschutzbeauftragte die notwendige Qualifikation und Aktualisierung ihres Wissens haben, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß auszuführen. Die Anlagen, für die ein Immissionsschutzbeauftragter zu bestellen ist, wurden in der 5. BImSchV aufgelistet. Die Ausbildung zum Immissionsschutzbeauftragten ist staatlich anerkannt.
Lehrgangsinhalte
Rechtliche Aspekte des Immissionsschutzes
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- BImSchG-Verordnungen
- TA Luft, TA Lärm
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten