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Grundlehrgang „Gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen“
Dieser Lehrgang ist erforderlich um im gewerblichen Bereich Schießstände (geschlossene und halbgeschlossene) zu reinigen nach §20 Sprengstoffgesetz (Befähigungsschein).
Zulassungsvoraussetzung:
– Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Landesamt für Arbeitsschutz
– Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein
Lehrgangsinhalt:
– Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Treibladungspulver – insbesondere Sprengstoffrecht, Abfallrecht und gefahrgutrechtliche Bestimmungen
– Fachliche Grundlagen für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen
– Sicherheitstechnische Grundlagen im Zusammenhang mit der Reinigung von Schießständen
– Praktische Übung zur arbeitssicheren Handhabung von Treibladungspulver
– Prüfung
Abschluss:
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
Berlin
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