Traditionelles Wissen um die heimische Pflanzenwelt werden verbunden mit Erkenntnissen der modernen Phytotherapie. Ihre Kenntnisse um die Heilkräfte der Natur werden vertieft, theoretisch und praktisch. Lehrinhalte: - Geschichte und Grundlagen der Pflanzenheilkunde (Hintergrundwissen, Geschichte, Traditionen) - Herkunft und Anbau, Inhaltsstoffe, Indikation, Anwendungsform, Dosierung - erweiterte Botanische Kenntnisse der heimischen Pflanzenwelt (Artenkenntnis, Pflanzenfamilien, Giftpflanzen, Pflanzengifte) - gesetzliche Grundlagen. Kräuterkunde - Zubereitung und Herstellung von Tees - Anwendung bei Krankheiten und Beschwerden - Sammeln und Verarbeiten von Kräutern zur Stärkung und Regeneration, für die Verdauung, für Atemwege, Herz und Kreislauf, für die innere Balance, bei Stimmungsschwankungen - Haltbar machen, Schnäpse, Kräuteröle, Kräuteressig, Tinkturen und Essenzen - Wildkräuterküche, Rezepte, Kräuterdrinks (Smoothies) (kein Kochkurs) - Ausflug in die Natur-Kosmetik, Herstellung von Salben und Cremes. An allen Seminartagen werden Wanderungen in die nähere Umgebung unternommen, Pflanzen gesammelt und bestimmt. Die Inhalte werden den Interessen der Teilnehmenden angepasst und können je nach Interesse und auch Wetter leicht variieren. Buchempfehlung: Ursel Bühring, "Alles über Heilpflanzen" und "Der neue Kosmos Heilpflanzenführer". Je nach Aufwand ist mit zusätzlichen Materialkosten von ca. 25 € zu rechnen, die mit der Dozentin abgerechnet werden. Für Berufstätige ist es möglich, Teil 1 und Teil 2 der Heilkräuterausbildung als Bildungsurlaub zusammen zu beantragen, indem der Anspruch aus zwei Jahren (10 Tage) zusammengefasst wird.
Bildungsurlaube an der VHS Menden-Hemer-Balve
Wir führen in unterschiedlichen Bildungsbereichen Bildungsurlaube nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW durch. Diese sind im Programmheft mit "BU" gekennzeichnet. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell.
Das Recht auf Weiterbildungsurlaub
Arbeiter und Angestellte (keine Auszubildende und Beamte) in Nordrhein-Westfalen haben in Betrieben und Dienststellen ab zehn Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der politischen oder beruflichen Weiterbildung. Der Anspruch erstreckt sich auf 5 Tage pro Jahr. Während dieser Zeit wird das volle Arbeitsentgelt weitergezahlt. Auch Arbeitslose, Hausfrauen und Rentner können an Bildungsurlaubsveranstaltungen teilnehmen.
Was Sie beachten müssen
Der Antrag auf Bildungsurlaub muss mindestens 6 Wochen vor Beginn des Seminars beim Arbeitgeber schriftlich eingegangen sein.
Damit der Antrag fristgerecht beim Arbeitnehmer eingeht, sollten Ihre Unterlagen bereits 7 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden. Der Arbeitgeber muss den Empfang quittieren.
Infos und Seminarunterlagen erhältlich unter 02373 / 94713-0
Wichtige Information für Teilnehmende aus anderen Bundesländern
Jedes Bundesland hat ihre eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Bildungsurlauben. Da wir auch zahlreiche Teilnehmende aus anderen Bundeländern haben, sind wir selbstverständlich bestrebt, auf Nachfrage unsere Bildungsveranstaltungen auch dort genehmigen zu lassen. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, da ggf. dieses Verfahren etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bitte beachten Sie hierzu:
Eine Garantie für die Genehmigung der Veranstaltungen in anderen Bundesländern kann leider nicht übernommen werden. Manche Bundesländer erheben eine Gebühr für die Genehmigung von Bildungsveranstaltungen. Ggf. müssen wir Ihnen diese Gebühr in Rechnung stellen. Wir informieren Sie selbstverständlich im Vorfeld über diese Kosten.