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Dieser praxisorientierte Lehrgang hilft Ihnen, bei der Erstellung von Feuerwehrplänen die Anforderungen der Feuerwehren zu verstehen und umzusetzen. Es stehen zwei Objektbegehungen (z. B. Industrie- und Verwaltungsbetrieb, Verkaufsstätte/Shoppingcenter) auf dem Programm. Eine eigene Objektaufnahme dient zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.
Feuerwehrpläne helfen Einsatzkräften der Feuerwehr im Ernstfall, sich schnell in einem Gebäude oder auf einem Gelände zu orientieren. Sie werden vom Betreiber einer Anlage in Abstimmung mit der Feuerwehr erstellt. Ein Feuerwehrplan soll in übersichtlicher, grafischer Form über die Lage von Gebäuden, Räumen und Wegen sowie über Angriffswege, vorhandene Löscheinrichtungen und besondere Gefahren wie zum Beispiel auf dem Gelände lagernde brennbare, explosive oder toxische Stoffe informieren.
Wichtig: Auch bestehende Pläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden! Nach spätestens zwei Jahren sind sie von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.
In baurechtlichen Vorschriften und den konkretisierenden Normen werden umfangreiche Anforderungen an Feuerwehrpläne gestellt. Als Grundlage dient jeweils die DIN 14095, die jedoch in den Durchführungsanweisungen der örtlichen Feuerwehren sowie von Planerstellern unterschiedlich interpretiert wird.
Dieser Lehrgang vermittelt das methodische Vorgehen bei der Informationssammlung, um die Pläne in Abstimmung mit der jeweiligen Feuerwehr richtig zu erstellen. Er schärft den Blick für relevante Risiken und Gefahren, die in Feuerwehrplänen einzuzeichnen sind. Dazu werden das notwendige Wissen des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes sowie Kenntnisse über Gefahrstoffe vermittelt.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
37 Unterrichtseinheiten bzw. 27,8 Zeitstunden gemäß IDD
Zielgruppe: Alle Personen, die bereits Feuerwehrpläne erstellen oder ähnliche Fähigkeiten mitbringen. Zeichnerische Fähigkeiten werden vorausgesetzt. Es werden keine CAD-Programme eingesetzt oder deren Handhabung gezeigt.
* Trägeranerkennung: Die inhaltliche Prüfung erfolgt durch den Arbeitgeber.
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VdS-Gütesiegel
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