Wer psychotherapeutisch tätig sein möchte, ohne eine Approbation zu haben, benötigt eine staatliche Heilerlaubnis. Mit dieser Heilerlaubnis können Sie psychotherapeutisch arbeiten, eine eigene Praxis führen oder Ihre bisherige berufliche Tätigkeit im therapeutischen Bereich erweitern.
Der Erwerb dieser staatlichen Anerkennung erleichtert Ihnen den Weg in die Selbstständigkeit. Sie gewinnen die Sicherheit, auf einer soliden beruflichen Grundlage zu stehen, und stärken Ihr professionelles Selbstverständnis.
Die Fortbildung bereitet Sie gezielt und umfassend auf die schriftliche sowie mündliche Überprüfung durch das Gesundheitsamt vor.
Inhalte
- Psychopathologie und Psychologie (z. B. Entwicklungspsychologie, Neurosenlehre)
- Kenntnisse über psychiatrische, psychische, psychosomatische und relevante somatische Erkrankungen sowie deren Ursachen und Behandlungsmethoden
- Abgrenzung psychotherapeutischer Tätigkeiten gegenüber ärztlichen und heilpraktischen Berufsfeldern
- Krisenintervention (u. a. Einschätzung und Umgang mit Psychosen und Suizidgefährdung)
- Notfallmaßnahmen und rechtliche Grundlagen
- Diagnostik und Differenzialdiagnostik