VdS-anerkannte Errichter für Feuerlöschanlagen müssen jederzeit über eigenes, qualifiziertes Personal in ausreichender
Anzahl verfügen. Projektbezogen darf im begrenzten Umfang Fremdpersonal eingesetzt werden. Endgültig
anerkannte Errichter haben im Einzelfall die Möglichkeit, die zulässige Quote für Fremdpersonal auf bestimmten
Baustellen durch den Einsatz einer „qualifizierten Bauleitung“ zu erhöhen.
Mitarbeiter, die als „qualifizierte Bauleiter“ benannt werden sollen, müssen verschiedene Voraussetzungen
erfüllen: Sie müssen einen Abschluss der Stufe 4 EQR (z.B. Facharbeiter) besitzen, über ausreichende Sprachkenntnisse
verfügen und mehr als 3 Jahre Erfahrung in diesem Bereich nachweisen. Darüber hinaus muss die Fachkompetenz
in Form einer schriftlichen Prüfung bei VdS nachgewiesen werden.
Dieser Lehrgang bereitet die Teilnehmer praxisnah auf diese VdS-Prüfung zur „qualifizierten Bauleitung“ vor.
Am ersten Tage werden die notwendigen Inhalte vermittelt. Am zweiten Tag werden diese noch einmal vertieft.
Anschließend findet die VdS-Prüfung zum „qualifizierten Bauleiter“ statt. Die Teilnahme an der Prüfung ist
im Lehrgangspreis enthalten.
Der Vorbereitungslehrgang für die Prüfung zur „qualifizierten Bauleitung“ ist nur für Mitarbeiter endgültig anerkannter
Errichter für Sprinkleranlagen nach VdS 2132 zugänglich.
Für die Teilnahme an der Prüfung ist zusätzlich eine Anmeldung
und Zulassung durch die Abteilung „Errichteranerkennung“ ([email protected]) notwendig.
9,7 Unterrichtseinheiten bzw. 7,3 Zeitstunden gemäß IDDIm Lehrgangspreis sind Schulungsunterlagen, Pausengetränke und Mittagessen an beiden Tagen, sowie die Kosten der Prüfung enthalten.