Wer im Betrieb junge Erwachsene ausbilden will, muss selbst über einen Berufsabschluss sowie Berufserfahrung verfügen und die Ausbildereignung durch eine entsprechende Prüfung - meist bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer - nachweisen. Aber auch wer nicht beruflich ausbilden will, sondern z. B. als Lehrkraft bei einer Weiterbildungseinrichtung arbeiten möchte, kann die Ausbildereignungsprüfung absolvieren und so diese Zusatzqualifikation erwerben. Die VHS-Dozentinnen Anja Berlien (Dipl.-Kauffrau) und Andrea Haaf (Kauffrau, Trainerin) bereiten seit vielen Jahren erfolgreich auf die theoretische und praktische Ausbildereignungsprüfung vor. Frau Haaf ist zudem als Prüferin bei der IHK Essen tätig. Das Entgelt beinhaltet die Kosten für umfassendes Lehrmaterial, jedoch nicht die IHK-Prüfungsgebühr. - Eine Woche nach dem Kurs beantworten die Dozentinnen in einer Videokonferenz ggf. auftretende Folgefragen der Teilnehmenden.