Auf einen Blick
Im Saarland heißt der Bildungsurlaub offiziell Bildungsfreistellung.
Wieviel?
- 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer*innen
- Auszubildende
- Beamt*innen, Richter*innen
Art der Veranstaltung
- Politische Weiterbildungen sowie Weiterbildung zur Ausübung einer ehrenamtlichen oder gemeinwohlorientierten, freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit
- Berufliche Weiterbildungen, inklusive der zum Erhalt eines Abschlusses erforderlichen Prüfungen
- Online-Veranstaltungen sind möglich (Austausch zwischen Kursleitung und Teilnehmenden über einen Online-Konferenzraum über alle Unterrichtseinheiten hinweg, und synchrone Kommunikation zwischen Teilnehmenden und Kursleitung müssen sichergestellt sein.)
- Mindestdauer von einem Tag
- Täglich mindestens 6 Unterrichtsstunden
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
- Arbeitgeber müssen die Entscheidung über den Antrag spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn schriftlich oder elektronisch mitteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gilt die Zustimmung als erteilt. In Arbeitsstätten mit weniger als 10 Beschäftigten genügt eine mündliche Mitteilung.
Übertrag ins Folgejahr
- Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann der Anspruch aus dem laufenden Jahr übertragen und mit dem des Folgejahres zusammengefasst werden
Erkrankung während der Freistellung
- Bei ärztlichem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit werden Krankheitstage nicht auf den Freistellungsanspruch angerechnet
Handhabung von Schichtarbeit
- Bei Schichtarbeit besteht der Anspruch auch dann, wenn die Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung vor oder nach einer an diesem Tag zu leistenden Schicht möglich wäre
Einschränkungen
- Arbeitsstätten mit weniger als 10 Beschäftigten dürfen Anträge ablehnen, wenn bereits mehr als ein Drittel der Beschäftigten ihren Freistellungsanspruch im laufenden Jahr geltend gemacht haben
- Sind im gleichen Jahr andere Freistellungen für Weiterbildungszwecke mit Fortzahlung des Arbeitsentgeltes erfolgt, können diese den Freistellungsanspruch unter Umständen reduzieren (siehe SBFG §4 Abs. 2)
- Während der Freistellung darf keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden
Für das Saarland anerkannte Bildungsurlaube
In unserer Kurssuche finden Sie eine große Auswahl an im Saarland anerkennungsfähigen Bildungsurlauben. Dazu gehören auch Weiterbildungen, bei denen der Veranstalter auf Wunsch der Teilnehmenden bereit ist, die Anerkennung erstmalig zu beantragen.
Anerkennung
Veranstaltungen, die in einem anderen Bundesland anerkannt wurden, können auch im Saarland anerkennungsfähig sein, wenn das Tagesprogramm mindestens sechs Unterrichtsstunden umfasst. Der Veranstalter stellt hierfür einen Antrag beim zuständigen Ministerium.
Erforderlich sind der Anerkennungsbescheid des anderen Bundeslandes und das aktuelle Programm.
Rechtsgrundlage
Zum 9. Mai 2024 trat die letzte Gesetzesänderung im Saarland in Kraft. Die Angaben auf dieser Seite basieren auf der neusten Fassung des Gesetzes und entsprechen dem aktuellen Stand.
Zuständige Ministerien
Allgemeine/politische Weiterbildung:
Ministerium für Bildung und Kultur – Referat E4
Trierer Straße 33
66117 Saarbrücken
Tel: (0681) 501 72 14
E-Mail
Berufliche Weiterbildung:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Tel.: +49 681 501-4147
E-Mail