Infos und anerkannte Angebote zur Bildungsfreistellung im Saarland auf einen Blick.
Beschäftigte im Saarland haben Anspruch auf Bildungsfreistellung (umgangssprachlich oft als „Bildungsurlaub“ bezeichnet). Sie können sich für Weiterbildungszwecke von der Arbeit freistellen lassen. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung und eine Übersicht anerkannter Kurse.
5 Tage pro Jahr (bei 5 Arbeitstagen pro Woche)
Beantragung spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Im Saarland haben Sie Anspruch auf Bildungsfreistellung, wenn die folgenden Bedingungen auf Sie zutreffen:
Umfang des Anspruchs
Ihr Anspruch umfasst bis zu fünf Tage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr. Sofern Sie regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche arbeiten, verringert sich dieser Anspruch anteilig; bei einer 3-Tage-Woche beläuft sich Ihr gesetzlicher Anspruch z. B. auf drei Tage pro Jahr. Die tägliche Stundenanzahl ist dabei unerheblich, es zählen allein die Arbeitstage.
Sie können an Kursen teilnehmen, die im Saarland offiziell für Bildungszeit anerkannt sind. Eine Übersicht anerkannter Weiterbildungen finden Sie in unserer Kurssuche.
Dort listen wir auch Seminare auf, bei denen der Anbieter bereit ist, die Anerkennung auf Ihren Wunsch hin zu beantragen. Das vergrößert die Auswahl deutlich, da viele Veranstalter die Beantragung erst vornehmen, sobald seitens eines Teilnehmers konkretes Interesse besteht. Fragen Sie im Zweifelsfall einfach direkt beim Veranstalter nach.
Anerkennung von Kursen
Die Anerkennung müssen Veranstalter für jeden Kurs offiziell bei der zuständigen Behörde beantragen. Dafür gibt es spezielle Auflagen, über die sich Bildungsträger auf unserer Seite weitergehend informieren können. Grundsätzlich anerkennungsfähig sind Kurse aus den Bereichen:
Auch digitale Kursformate sind möglich.
Die Bildungsfreistellung bietet Ihnen zwei wesentliche Vorteile:
Ihr regulärer Erholungsurlaub bleibt hiervon unberührt und in vollem Umfang erhalten.
Die Teilnahmegebühren sowie ggf. die Kosten für Anreise, Verpflegung und Übernachtung tragen Sie selbst.
Um Bildungsfreistellung im Saarland zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:
1. Veranstaltung auswählen
Wählen Sie eine geeignete Bildungsveranstaltung aus, die bereits im Saarland anerkannt ist oder für die der Veranstalter bereit ist, die Anerkennung auf Ihren Wunsch hin zu beantragen.
2. Nachweise vom Veranstalter einholen
Lassen Sie sich vom Veranstalter folgende Dokumente zusenden:
3. Antrag beim Arbeitgeber stellen
Reichen Sie den Anerkennungsbescheid zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Bildungsfreistellung bei Ihrem Arbeitgeber ein. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen. Sie können hierfür folgende Vorlage nutzen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Freistellung für eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung gemäß dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG).
Den Anerkennungsbescheid sowie meine Anmeldebestätigung habe ich diesem Schreiben beigefügt. Ich bitte um eine Bestätigung der Freistellung innerhalb der gesetzlichen Frist.
Mit freundlichen Grüßen
…
4. Rückmeldung des Arbeitgebers abwarten
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Ablehnung spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder elektronisch mitteilen. In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten genügt eine mündliche Mitteilung. Wir empfehlen jedoch auch hier das Einholen einer schriftlichen Bestätigung, damit für Ihre Planung alles rechtssicher dokumentiert ist.
Erfolgt bis zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme keine Ablehnung, gilt Ihre Bildungsfreistellung als automatisch genehmigt.
5. Nach der Veranstaltung
Ihr Arbeitgeber ist berechtigt, einen Nachweis über die Teilnahme zu verlangen. Lassen Sie sich daher am Ende des Kurses vom Veranstalter eine schriftliche Teilnahmebescheinigung ausstellen.
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung ist im Saarland in der Regel innerhalb des laufenden Kalenderjahres geltend zu machen. Eine automatische Übertragung in das Folgejahr findet nicht statt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit des sogenannten „Ansparens“: Mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers können Sie Ihren Anspruch aus dem aktuellen Jahr auf das nächste Kalenderjahr übertragen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie an einer länger dauernden Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten und hierfür die Tage aus zwei Jahren zusammenfassen wollen.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie im Saarland anspruchsberechtigt sind, kann Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag nur aus den folgenden gesetzlich definierten Gründen ablehnen:
Die Anerkennung von Weiterbildungen ist Sache des Veranstalters. Entsprechende Anträge müssen in Textform beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. Teilnehmende können selbst keine Kurse anerkennen lassen.
Für Bildungsanbieter: Anerkennung von Veranstaltungen im Saarland
Für Bildungsanbieter weicht die Anerkennungsstelle je nach Art der Weiterbildung ab. Für berufliche Weiterbildungen ist der Antrag über das Online-Portal des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie über den eAntrag_beruflich einzureichen.
Bei politischer Weiterbildung oder Weiterbildung zur Ausübung ehrenamtlicher sowie gemeinwohlorientierter, freiwilliger und unentgeltlicher Tätigkeiten ist der Antrag über den eAntrag_politisch_ehrenamtlich zu stellen.
Frist
Der Antrag ist spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Wiederholungsveranstaltungen
Für Wiederholungsveranstaltungen gilt: Wenn sie im Wesentlichen hinsichtlich Thema, Inhalt, Arbeits- und Zeitplan, Lehrkräften, Tagungsort sowie Ausstattung der Räumlichkeiten mit einer bereits als freistellungsfähig anerkannten Weiterbildungsveranstaltung übereinstimmen, gelten sie ohne gesonderten Nachweis als freistellungsfähig. Etwaige Abweichungen sind jedoch unverzüglich dem zuständigen Ministerium mitzuteilen.
Anerkennungen aus anderen Bundesländern
Veranstaltungen, die in einem anderen Bundesland anerkannt wurden, können auch im Saarland anerkennungsfähig sein, wenn das Tagesprogramm mindestens sechs Unterrichtsstunden umfasst. Der Veranstalter stellt hierfür wie bei anderen Anerkennungsanträgen im Saarland einen Antrag beim zuständigen Ministerium. Erforderlich sind der Anerkennungsbescheid des anderen Bundeslandes und das aktuelle Programm.
Kursformate
Weiterbildungen können auch in digitaler Form anerkannt werden, sofern sie auf einem strukturierten didaktischen Konzept basieren. Voraussetzung ist zudem eine permanente synchrone Kommunikation: Die Inhalte müssen in Echtzeit vermittelt werden, um einen direkten Austausch zwischen Lehrkräften und Teilnehmenden während der gesamten Kurszeit zu ermöglichen. Reine Selbstlernangebote ohne Live-Interaktion können also nicht anerkannt werden.
Im Rahmen der beruflichen Weiterbildung besteht die Möglichkeit, auch an Prüfungstagen freigestellt zu werden. Dabei muss das tägliche Arbeitsprogramm jedoch mindestens sechs Unterrichtsstunden umfassen. Wichtig ist, dass die Freistellung nur für Prüfungen gilt, die direkt mit der Weiterbildungsmaßnahme in Verbindung stehen.
Ausschlusskatalog
Bestimmte Maßnahmen fallen explizit nicht unter die Regelungen zur Bildungsfreistellung. Dazu gehören z. B.:
Die Rechtsgrundlage für Ihren Anspruch bildet das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG). Bei Bedarf können Sie den Wortlaut einzelner Regelungen unmittelbar im Gesetzestext nachlesen.
Die Zuständigkeit für die Bildungsfreistellung im Saarland ist auf zwei Ministerien aufgeteilt. Für politische Bildung und Weiterbildung zur Ausübung eines Ehrenamts ist das Ministerium für Bildung und Kultur zuständig; für berufliche Bildung das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Auf der gemeinsamen Website finden Sie gesetzliche Grundlagen und direkte Kontaktmöglichkeiten.
Politische Bildung und Weiterbildung zur Ausübung eines Ehrenamts:
Ministerium für Bildung und Kultur
Referat E4: Allgemeine und politische Weiterbildung
Trierer Straße 33
66117 Saarbrücken
Berufliche Weiterbildung:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Referat F/6: Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
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