Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) in Thüringen

Infos und anerkannte Bildungsurlaub-Angebote für Thüringen auf einen Blick.

Thüringen – Header

Fakten auf einen Blick

Beschäftigte in Thüringen haben Anspruch auf Bildungsfreistellung (umgangssprachlich oft als „Bildungsurlaub“ bezeichnet). Sie können sich für Weiterbildungszwecke von der Arbeit freistellen lassen. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung und eine Übersicht anerkannter Kurse.

Anspruch

5 Tage pro Kalenderjahr (bei 5 Arbeitstagen pro Woche).

Frist

Beantragung spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn

Einschränkungen
  • Der Kurs muss offiziell für die Bildungsfreistellung in Thüringen anerkannt sein
  • Anspruch erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit
  • Betriebe mit weniger als 5 Beschäftigten müssen keine Bildungsfreistellung gewähren
  • Betriebliches Limit: Arbeitgeber können die Freistellung ablehnen, wenn im laufenden Jahr im gesamten Betrieb bereits eine bestimmte Gesamtzahl an Tagen erreicht wurde (mehr unter Häufige Fragen – Kann mein Antrag auf Bildungsfreistellung abgelehnt werden?)

Häufige Fragen zur Bildungsfreistellung in Thüringen

Habe ich Anspruch auf Bildungsfreistellung und wie viele Tage sind es?

In Thüringen haben Sie Anspruch auf Bildungsfreistellung, wenn die folgenden Bedingungen auf Sie zutreffen:

  • Sie sind seit mindestens sechs Monaten in Ihrem Betrieb beschäftigt.
  • Ihre Arbeitsstätte oder der Betriebssitz Ihres Arbeitgebers liegt in Thüringen.
  • Sie sind Arbeitnehmer, Auszubildender, Heimarbeiter, Richter/Beamter des Landes oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig.
  • In Ihrem Betrieb sind mindestens fünf Personen beschäftigt. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 30 Wochenstunden werden dabei anteilig gezählt: bei 20 bis 30 Wochenstunden mit dem Faktor 0,75; bei unter 20 Wochenstunden mit dem Faktor 0,50.

Umfang des Anspruchs

Der Umfang entspricht der Anzahl Ihrer regelmäßigen Arbeitstage pro Woche.

Wenn Sie an fünf Tagen in der Woche arbeiten, haben Sie Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr. Arbeiten Sie regelmäßig an mehr oder weniger Tagen, passt sich dieser Anspruch entsprechend an (z. B. bei einer 4-Tage-Woche auf 4 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr). Die tägliche Stundenanzahl spielt dabei keine Rolle; es zählen allein Ihre wöchentlichen Arbeitstage.

Für Auszubildende gilt eine Sonderregel: Für sie ist der Anspruch auf 3 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

An welchen Kursen kann ich teilnehmen? Welche Kurse sind anerkannt?

Sie können an Kursen teilnehmen, die in Thüringen offiziell für die Bildungsfreistellung anerkannt sind. Eine Übersicht anerkannter Weiterbildungen finden Sie in unserer Kurssuche.

Dort listen wir auch Seminare auf, bei denen der Anbieter bereit ist, die Anerkennung auf Ihren Wunsch hin zu beantragen. Das vergrößert die Auswahl deutlich, da viele Veranstalter die Beantragung erst vornehmen, sobald seitens eines Teilnehmers konkretes Interesse besteht. Fragen Sie im Zweifelsfall einfach direkt beim Veranstalter nach.

Welche Kurse sind anerkennungsfähig?

Die Anerkennung muss vom Veranstalter offiziell beantragt werden. Teilnehmende können selbst keine Anerkennung beantragen.

In Thüringen ist eine Anerkennung grundsätzlich für Veranstaltungen aus den Bereichen arbeitsweltbezogene, gesellschaftspolitische oder ehrenamtsbezogene Bildung möglich. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Weiterbildung an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet und pro Tag im Durchschnitt mindestens sechs Unterrichtsstunden à 45 Minuten umfasst.

Explizit nicht anerkennungsfähig sind z. B. Veranstaltungen, die der Erholung, Unterhaltung, privaten Haushaltsführung, Körper- und Gesundheitspflege, privaten Lebensbewältigung sowie der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung dienen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Während Sie an einer anerkannten Weiterbildung teilnehmen, tragen Sie die Gebühren für den Kurs sowie die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung selbst.

Die Bildungsfreistellung unterstützt Sie jedoch durch zwei wesentliche Vorteile:

  • Entgeltfortzahlung: Ihr Gehalt wird während der Bildungsmaßnahme in voller Höhe weitergezahlt, sodass Ihnen kein Einkommensverlust entsteht.
  • Freistellung: Sie werden für die Dauer der Weiterbildung von Ihrer Arbeitspflicht entbunden, ohne dass Sie hierfür Ihren regulären Erholungsurlaub nutzen müssen – dieser bleibt Ihnen in vollem Umfang erhalten.

So können Sie sich vollumfänglich auf Ihre Weiterbildung konzentrieren.

Wie beantrage ich Bildungsfreistellung?

So beantragen Sie Bildungsfreistellung in Thüringen:

1. Veranstaltung auswählen

Wählen Sie eine geeignete Bildungsveranstaltung aus, die bereits in Thüringen anerkannt ist oder für die der Veranstalter bereit ist, die Anerkennung auf Ihren Wunsch hin zu beantragen.

2. Nachweise vom Veranstalter einholen

Lassen Sie sich vom Veranstalter folgende Dokumente zusenden:

  • Eine Kopie des offiziellen Anerkennungsbescheides für Thüringen.
  • Eine Beschreibung der Veranstaltung (Link zum Inserat, Flyer oder Kursbeschreibung des Veranstalters).

3. Antrag beim Arbeitgeber stellen

Anschließend stellen Sie einen Antrag auf Bildungsfreistellung bei Ihrem Arbeitgeber – je nach Zuständigkeit an die Personalabteilung oder direkt an Ihre Führungskraft. Der Antrag muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.

Sie können die etwas formellere vom Ministerium empfohlene PDF-Vorlage nutzen oder, je nach interner Handhabe, folgende Mailvorlage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Freistellung für eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung gemäß dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG).

  • Titel der Veranstaltung: ….
  • Zeitraum: vom …. bis zum ….
  • Veranstalter: ….

Den Anerkennungsbescheid und weitergehende Informationen zur Veranstaltung habe ich diesem Schreiben beigefügt. Ich bitte um eine Bestätigung der Freistellung innerhalb der gesetzlichen Frist.

Mit freundlichen Grüßen

4. Rückmeldung des Arbeitgebers abwarten

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen seine Entscheidung spätestens 4 Wochen nach Antragstellung schriftlich mitteilen. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, sind die Gründe zu erläutern. Dabei zählen nur einige gesetzlich vorgegebene Gründe als zulässig. Ihr Arbeitgeber darf Ihren Antrag nicht einfach nach Belieben oder auf der Basis vorgeschobener Argumente ablehnen. Erhalten Sie keine fristgerechte schriftliche Ablehnung oder eine solche ohne Erläuterung, gilt Ihr Antrag automatisch als genehmigt.

5. Nach der Veranstaltung

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber nach Abschluss der Veranstaltung einen Nachweis über die Teilnahme übermitteln. Lassen Sie sich daher am Ende des Kurses vom Veranstalter eine schriftliche Teilnahmebescheinigung ausstellen.

Kann ich nicht genutzte Bildungsfreistellung mit ins nächste Jahr nehmen? 

Grundsätzlich verfällt Ihr Anspruch auf Bildungsfreistellung am Ende des Jahres. Eine Mitnahme ins Folgejahr ist nur in diesen Sonderfällen möglich:

  • Ihr Antrag wurde abgelehnt oder die Genehmigung widerrufen: Sie können Tage nur dann übertragen, wenn Sie Bildungsfreistellung für dieses Jahr beantragt haben, Ihr Arbeitgeber diese aber aus betrieblichen Gründen ablehnen musste oder eine bereits gegebene Zusage widerrufen hat.
  • Sie sind Auszubildender und haben Ihren Anspruch nicht geltend gemacht: Wenn Sie Ihren Anspruch im laufenden Jahr nicht voll ausgeschöpft haben, können Sie die restlichen Tage auf Antrag einmalig ins nächste Jahr mitnehmen. Die Bildungsfreistellung darf dabei nicht während der Berufsschulzeiten stattfinden.

Wichtig: Die Übertragung passiert in beiden Fällen nicht automatisch. Sie müssen diese schriftlich beim Arbeitgeber beantragen.

Kann mein Antrag auf Bildungsfreistellung abgelehnt werden? 

Wenn Sie in Thüringen anspruchsberechtigt sind, kann Ihr Arbeitgeber den Antrag nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Eine Ablehnung „nach Belieben“ ist nicht zulässig. Gültige Gründe sind:

  • Frist versäumt: Sie haben den Antrag nicht spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich eingereicht.
  • Dringende betriebliche Belange: Wenn Ihre Abwesenheit den Betriebsablauf massiv stören würde (beispielsweise bei unvorhersehbaren Auftragsspitzen oder akuter personeller Unterbesetzung).
  • Vorrangige Urlaube anderer Kollegen: Es haben bereits so viele andere Beschäftigte für diesen Zeitraum genehmigten Erholungsurlaub, dass Ihre zusätzliche Freistellung den Betrieb einschränken würde.
  • Wirtschaftliche Notlage: Das Unternehmen befindet sich in einer nachweisbaren Krise (z. B. Insolvenzverfahren oder Bezug von Stützungsmitteln aus öffentlichen Haushalten).
  • Erreichte Kapazitätsgrenze im Betrieb: Je nach Unternehmensgröße gibt es ein jährliches Kontingent für Bildungsfreistellungen. Ist dieses ausgeschöpft, darf der Arbeitgeber weitere Anträge für das laufende Jahr ablehnen:
    • Bis zu 25 Beschäftigte: Im gesamten Betrieb wurden in diesem Jahr bereits 5 Arbeitstage für Bildungsfreistellung in Anspruch genommen.
    • 26 bis 50 Beschäftigte: Das Kontingent ist erschöpft, wenn die Gesamtzahl der Tage die Hälfte der Anzahl der Beschäftigten (Stichtag 1. Januar) erreicht hat.
    • Über 50 Beschäftigte: Das Limit ist erreicht, wenn so viele Tage genommen wurden, wie der Betrieb am 1. Januar Mitarbeiter hatte.

Eine Ablehnung muss Ihnen spätestens 4 Wochen nach Ihrer Antragstellung schriftlich und unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Ablehnung, gilt Ihr Antrag automatisch als genehmigt.

Widerruf und Entschädigung

Sollte Ihr Arbeitgeber eine bereits erteilte Zustimmung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. plötzlicher massiver Krankenstand im Team) zurückziehen müssen, ist er verpflichtet, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das betrifft beispielsweise Stornokosten für den Kurs oder bereits gebuchte Reiseunterkünfte, auf denen Sie sonst sitzen bleiben würden.

Was passiert bei einer Ablehnung mit meinem Anspruch?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen oder eine Zusage zurückziehen musste, verfällt Ihr Anspruch nicht einfach. Sie können diese Tage einmalig auf Antrag in das folgende Kalenderjahr übertragen, um die Weiterbildung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

Wie kann ich einen Kurs als Bildungsfreistellung anerkennen lassen?

Die Anerkennung von Weiterbildungen ist Sache des Veranstalters. Teilnehmende können selbst keine Kurse anerkennen lassen.

Für Bildungsanbieter: Anerkennung von Veranstaltungen in Thüringen

Die für die Anerkennung zuständige Behörde entscheidet über Anerkennungsanträge nach Anhörung eines paritätisch besetzten Beirats. Als Bildungsanbieter müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung stellen, damit diese offiziell für die Bildungsfreistellung in Thüringen genutzt werden kann.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Erfolgt die Antragstellung nach dem 30. September eines Jahres, besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung in die für das folgende Jahr veröffentlichte Liste anerkannter Bildungsveranstaltungen aufgenommen wird.

Dauer der Anerkennung

Die Anerkennung gilt unbefristet.

Voraussetzungen

Eine Veranstaltung kann anerkannt werden, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dazu gehört insbesondere, dass sie

  • den Bereichen gesellschaftspolitische, arbeitsweltbezogene oder ehrenamtsbezogene Bildung zuzuordnen ist,
  • in Blockform mit mindestens zwei Tagen Dauer durchgeführt wird,
  • pro Tag im Durchschnitt mindestens sechs Unterrichtsstunden von jeweils mindestens 45 Minuten umfasst,
  • offen zugänglich ist und öffentlich bekannt gemacht wird,
  • freiwillig besucht werden kann,
  • organisatorisch und fachlich-pädagogisch von der antragstellenden Einrichtung selbst durchgeführt wird und
  • nach Ausstattung, Lehrkräften, Bildungszielen und Qualität der Bildungsarbeit eine sachgemäße Weiterbildung gewährleistet.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind die für die Anerkennung erforderlichen Nachweise beizufügen, insbesondere ein ausführliches Programm der Bildungsveranstaltung. Daraus müssen sich Zielgruppe, Lernziele, Lerninhalte und der zeitliche Ablauf ergeben.

Entscheidungsfrist

Wird über den Antrag nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden, gilt die Bildungsveranstaltung als anerkannt.

Pflichten nach der Anerkennung

Der Träger muss Beschäftigten kostenlos bescheinigen, dass die geplante Bildungsveranstaltung anerkannt ist. Außerdem kann die Behörde verlangen, dass nach Durchführung ein schriftlicher Bericht über Inhalt und Verlauf der Veranstaltung vorgelegt wird, wenn Anhaltspunkte für Abweichungen vom anerkannten Programm bestehen. Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer die Veranstaltung nicht hätte anerkannt werden dürfen.

Welche Rechtsgrundlage gilt für die Bildungsfreistellung in Thüringen?

Die Rechtsgrundlage bildet das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG). Bei Bedarf können Sie den Wortlaut einzelner Regelungen unmittelbar im Gesetzestext nachlesen.

Zusätzliche Ausführungsbestimmungen zur Anerkennung von Weiterbildungen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung des Landes Thüringen.

Zuständiges Ministerium

Die Zuständigkeit für Bildungsfreistellung in Thüringen liegt beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Auf der Website des Ministeriums finden Sie weitergehende Informationen und direkte Kontaktmöglichkeiten.

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

Bildungsurlaub: Alle Infos & Kurse

Seit den 90er Jahren ist Bildungsurlaub.de das zentrale und unabhängige Infoportal für Bildungsurlaub.

Schloss Belvedere in Thüringen