Bildungsurlaub (Bildungszeit) in Berlin

Infos und anerkannte Bildungsurlaub-Angebote für Berlin auf einen Blick.

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Fakten auf einen Blick

Beschäftigte in Berlin haben Anspruch auf Bildungszeit (umgangssprachlich oft als „Bildungsurlaub“ bezeichnet). Sie können sich für Weiterbildungszwecke von der Arbeit freistellen lassen. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung und eine Übersicht anerkannter Kurse.

Anspruch

1 Arbeitswoche pro Jahr

Frist

Beantragung spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

Einschränkungen
  • Der Kurs muss in Berlin für Bildungszeit anerkannt sein
  • Anspruch erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit

Häufige Fragen zur Bildungszeit in Berlin

Habe ich Anspruch auf Bildungszeit und wie viele Tage sind es?

In Berlin haben Sie Anspruch auf Bildungszeit, wenn die folgenden Bedingungen auf Sie zutreffen:

  • Sie sind Arbeitnehmer, Auszubildender oder freier Mitarbeiter
  • Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Berlin
  • Sie sind mindestens 6 Monate in Ihrem Betrieb beschäftigt

Umfang des Anspruchs

Der Anspruch richtet sich nach den Arbeitstagen: Pro wöchentlichem Arbeitstag erhalten Sie einen Tag Bildungszeit pro Kalenderjahr. Arbeiten Sie regelmäßig an 5 Tagen, haben Sie Anspruch auf 5 Tage; bei einer 3-Tage-Woche sind es entsprechend 3 Tage. Die tägliche Stundenzahl spielt dabei keine Rolle.

Anrechnung anderer Fortbildungen

Andere bezahlte Freistellungen für Weiterbildungen können Ihren Anspruch reduzieren. Ein Beispiel: Sie wurden in diesem Jahr bereits für zwei Tage bezahlt freigestellt, um an einer Schulung teilzunehmen. Dann reduziert sich Ihr Bildungszeit-Anspruch um diese zwei Tage. Allerdings nur, wenn:

  • Die Teilnahme auf Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarungen oder einem Einzelvertrag über Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung erfolgt
  • Während der Freistellung Anspruch auf Fortzahlung des Gehalt besteht und die Teilnahme die Erreichung der in § 1 des Berliner Bildungszeitgesetzes festgelegten Ziele ermöglicht

Wichtig: Interne Einarbeitungen oder Weiterbildungen, die vorranging betriebsinternen Erfordernissen dienen, reduzieren Ihren Anspruch nicht.

An welchen Kursen kann ich teilnehmen? Welche Kurse sind anerkannt?

Sie können während Ihrer Bildungszeit an Kursen der politischen oder beruflichen Bildung teilnehmen. Auch Kurse zur Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten sind möglich.

Muss der Kurs einen Bezug zum Job haben?

Bei Weiterbildungen aus dem Bereich der Politischen Bildung und zur Qualifizierung für ein Ehrenamt: Nein. Hier ist kein Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit erforderlich.

Bei Kursen der beruflichen Bildung (z. B. Sprachen, IT, Gesundheit usw.) darf Ihr Arbeitgeber hingegebn prüfen, ob die Inhalte für den Betrieb nützlich sind. Er kann den Antrag ablehnen, wenn die Schulung nicht zumindest einen mittelbar wirkenden Vorteil in Ihrer beruflichen Tätigkeit bringt. Im Zweifel lohnt es sich, frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und den beruflichen Bezug zu erläutern.

Wichtig bei der Bildungszeit für das Ehrenamt: Die Freistellung erfolgt ausschließlich für die Qualifizierung zur Wahrnehmung des Ehrenamts, also z. B. Fortbildungen, um das Ehrenamt besser ausüben zu können. Die eigentliche Ausübung des Ehrenamts ist im Rahmen der Bildungszeit nicht möglich. Zudem sind Kurse zu ehrenamtlichen Tätigkeiten ausgeschlossen, wenn Sie für die Teilnahme bereits von anderer Stelle eine Vergütung, eine Entschädigung oder einen Ersatz für Ihren Verdienstausfall erhalten.

So finden Sie heraus, ob ein Kurs in Berlin als Bildungszeit anerkannt ist

Veranstalter müssen die Anerkennung offiziell beantragen und erhalten darüber eine schriftliche Bestätigung. Fragen Sie beim Veranstalter einfach nach dem Anerkennungsbescheid für Berlin. Anbieter kennen das Vorgehen und stellen Ihnen diesen gerne zur Verfügung.

Zudem gelten laut dem Berliner Bildungszeitgesetz berufliche Bildungsveranstaltungen automatisch als anerkannt, wenn sie von öffentlichen Schulen, Volkshochschulen (VHS), staatlichen Hochschulen oder staatlich anerkannten Privatschulen mit Sitz in der EU durchgeführt werden.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Teilnahmegebühren des Kurses sowie gegebenenfalls Kosten für die Anreise, Verpflegung oder Übernachtung müssen Sie selbst zahlen.

Bildungszeit förder das lebenslange Lernen jedoch auf zwei entscheidenden Wegen: Zum einen durch die Freistellung von der Arbeit, um Ihnen die nötige Zeit für Bildung zu ermöglichen, und zum anderen durch die Fortzahlung Ihres Gehalts, sodass Ihnen kein Einkommensverlust entsteht.

Ihr vertraglich vereinbarter Erholungsurlaub bleibt dabei in vollem Umfang erhalten.

Wie beantrage ich Bildungszeit?

Wenn Sie in Berlin anspruchsberechtigt sind und einen passenden Kurs gefunden haben, holen Sie folgende Dokumente vom Kursanbieter ein:

  • Anmeldebestätigung
  • Eine Anerkennungsbestätigung für das Bundesland Berlin
  • Beschreibung der Kursinhalte (nur bei Kursen der beruflicher Bildung erforderlich)

Anschließend senden Sie einen Antrag an Ihren Arbeitgeber – je nach Zuständigkeit an die Personalabteilung oder direkt an Ihre Führungskraft. Achten Sie darauf, die Frist zur Beantragung zu wahren und den Antrag spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn zuzustellen. Es reicht eine E-Mail.

Lassen Sie sich die Genehmigung schriftlich bestätigen, damit für Ihre Planung alles rechtssicher dokumentiert ist. Nach dem Kurs sollten Sie sich zudem Ihre Teilnahme vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen. Die Bescheinigung leiten Sie dann als Nachweis an Ihren Arbeitgeber weiter.

Für Ihren Antrag können dafür die folgende Vorlage nutzen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Freistellung für eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung gemäß des Berliner Bildungszeitgesetzes (BiZeitG).

  • Titel der Veranstaltung: ….
  • Zeitraum: vom …. bis zum ….
  • Veranstalter: ….

Die Anerkennungsbestätigung habe ich beigefügt.

Ich bitte um eine Bestätigung der Freistellung innerhalb der gesetzlichen Frist.

Mit freundlichen Grüßen

Kann ich den Anspruch aus zwei Jahren zusammenlegen?

Ja, Sie können Ihren Anspruch aus dem laufenden Jahr mit dem des Folgejahres zusammenlegen. So sind bis zu 10 Tage Bildungszeit am Stück möglich.

Das funktioniert allerdings nur im Voraus für das nächste Jahr. Ein rückwirkendes Übertragen ist nicht möglich: Wenn Sie Ihren Anspruch im vergangenen Jahr nicht genutzt haben, verfällt er.

Unter welchen Bedingungen kann mein Antrag auf Bildungszeit abgelehnt werden?

Auch wenn Sie grundsätzlich anspruchsberechtigt sind ist eine Ablehnung unter bestimmten Umständen möglich:

  • Betriebliche & soziale Gründe: Ihr Arbeitgeber darf den Antrag ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange (z. B. Personalengpässe) entgegenstehen oder wenn andere Kollegen aus sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.
  • Ablehnung wegen des Kursinhalts: Bei Kursen der beruflichen Bildung (z. B. Sprachen, IT, Gesundheit) kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Teilnahme einen zumindest mittelbar wirkenden Vorteil für Ihre berufliche Tätigkeit bringt. Ist dies nicht der Fall, kann der Antrag abgelehnt werden. Wichtig: Bei Kursen der politischen Bildung oder Qualifizierungen für Ehrenämter ist der Kursinhalt hingegen kein Ablehnungsgrund.

Sonderregelung für Kleinbetriebe (bis 20 Beschäftigte)
Für Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden gelten zusätzliche Einschränkungen: Der Arbeitgeber kann den jährlichen Gesamtumfang der Bildungszeit im Betrieb begrenzen. Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn bereits zehn Prozent der gesamten Bildungszeit, die allen Anspruchsberechtigten im Betrieb für dieses Jahr zusteht, bereits genommen oder bewilligt wurde.

Wie kann ich einen Kurs als Bildungszeit anerkennen lassen?

Die Anerkennung von Weiterbildungen ist immer Sache des Veranstalters. Teilnehmende können selbst keine Kurse anerkennen lassen.

Der Antrag auf Anerkennung muss spätestens 10 Wochen vor Kursbeginn gestellt werden.

Welche Rechtsgrundlage gilt für die Bildungszeit in Berlin?

Die Rechtsgrundlage bildet das Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG). Bei Bedarf können Sie den Wortlaut einzelner Regelungen unmittelbar im Gesetzestext nachlesen.

Zuständige Behörde

Zuständig für die Bildungszeit in Berlin ist die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Auf der Website der Senatsverwaltung finden Beschäftigte, Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen Formulare, gesetzliche Grundlagen sowie direkte Kontaktmöglichkeiten.

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Oranienstraße 106
10969 Berlin

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