Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit in Brandenburg

Alle Infos und anerkannte Angebote entdecken.

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Fakten auf einen Blick

Beschäftigte in Brandenburg haben Anspruch auf Bildungszeit (umgangssprachlich oft als „Bildungsurlaub“ bezeichnet). Sie können sich für Weiterbildungszwecke von der Arbeit freistellen lassen. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung und eine Übersicht anerkannter Kurse.

Anspruch

10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Arbeitstagen pro Woche)

Frist

Beantragung spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

Einschränkungen
  • In Betrieben mit bis zu 20 Personen dürfen Arbeitgeber Anträge ablehnen, sobald 30 % aller theoretisch möglichen Bildungsurlaubstage der Beschäftigten vergeben sind. In größeren Firmen liegt diese Grenze bei 50 %
  • Anspruch erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit

Häufige Fragen zur Bildungszeit in Brandenburg

Habe ich in Anspruch auf Bildungszeit und wie viele Tage sind es?

In Brandenburg haben Sie Anspruch auf Bildungszeit, wenn die folgenden Bedingungen auf Sie zutreffen:

  • Sie sind sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, Auszubildender oder Heimarbeitender
  • Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Brandenburg
  • Sie sind mindestens seit 6 Monaten in Ihrem Betrieb beschäftigt

Umfang des Anspruchs

Bei einer Anstellung in Vollzeit haben Beschäftigte in Brandenburg Anspruch auf 10 Tage Bildungszeit innerhalb von zwei Jahren. Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, wird der Anspruch anteilig berechnet: Wer an 4 Tagen pro Woche arbeitet, hat beispielsweise Anspruch auf 8 Tage in 2 Jahren. Die tägliche Stundenanzahl ist dabei unerheblich; es zählen allein die Arbeitstage pro Woche.

Die Frist für den Zweijahreszeitraum beginnt mit der ersten Inanspruchnahme von Bildungszeit. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 24 Monate Zeit, um Ihren vollen Anspruch geltend zu machen. Ungenutzte Tage verfallen am Ende dieses Zeitraums und können nicht in den nächsten übernommen werden.

An welchen Kursen kann ich teilnehmen? Welche Kurse sind anerkannt?

In Brandenburg haben Sie Anspruch auf Bildungsfreistellung für Kurse der beruflichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Damit Ihr Arbeitgeber den Antrag akzeptieren muss, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Offizielle Anerkennung: Der Kurs muss explizit vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) in Brandenburg anerkannt sein.
  • Nachweis: Der Veranstalter muss Ihnen den Anerkennungsbescheid für Brandenburg vorlegen können.

So finden Sie heraus, ob ein Kurs in Brandenburg als Bildungszeit anerkannt ist
Ob ein Angebot anerkannt ist, erfahren Sie direkt beim Veranstalter; er erhält darüber eine schriftliche Bestätigung. In unserer Kurssuche können Sie gezielt nach Weiterbildungen filtern, die in Brandenburg anerkannt sind. Zudem werden Kurse aufgeführt, für die der Veranstalter bereit ist, die Anerkennung auf Wunsch beim Ministerium zu beantragen. Das erweitert den Kreis möglicher Bildungsangebote für Ihre Suche deutlich.

Das MBJS stellt ebenfalls ein Suchportal bereit. Kein Anspruch auf Freistellung besteht übrigens explizit für Kurse zum Privatvergnügen & Sport (z. B. individuelle Praktika, Sportfeste oder Veranstaltungen, die nicht öffentlich zugänglich sind) oder für das Selbststudium (z. B. die Prüfungsvorbereitung oder das Schreiben von Abschlussarbeiten).

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Teilnahmegebühren des Kurses sowie gegebenenfalls Kosten für die Anreise, Verpflegung oder Übernachtung müssen Sie selbst zahlen.

Bildungszeit fördert das lebenslange Lernen dabei auf zwei entscheidenden Wegen: Zum einen durch die Freistellung von der Arbeit, um Ihnen die nötige Zeit für Bildung zu ermöglichen, und zum anderen durch die Fortzahlung Ihres Gehalts, sodass Ihnen kein Einkommensverlust entsteht.

Ihr vertraglich vereinbarter Erholungsurlaub bleibt in vollem Umfang erhalten.

Wie beantrage ich Bildungszeit?

Wenn Sie eine passende Weiterbildung gefunden haben, nehmen Sie Kontakt zum Veranstalter auf und lassen sich eine Anmeldebestätigung sowie den Nachweis über die behördliche Anerkennung für Brandenburg zusenden.

Mit diesen beiden Unterlagen können Sie dann offiziell Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag dafür spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Der Antrag kann theoretisch formlos erfolgen; wir empfehlen jedoch die Nutzung dieses Musterformulars. Beizufügen sind die Anmeldebestätigung und die offizielle Anerkennungsbestätigung für Brandenburg.

Eine Orientierungshilfe bietet zudem die Anleitung zur Bildungszeit. Nach dem Kurs erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber als Nachweis vorlegen.

Veranstalter kennen den Prozess und unterstützen Sie gerne.

Kann ich nicht genutzte Bildungszeit mit ins nächste Jahr nehmen?

In Brandenburg ist die Regelung zur Bildungszeit so gestaltet, dass Sie einen Anspruch auf zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren haben.

Dazu ist ist Folgendes zu beachten: 

Der Zweijahreszeitraum: Dieser Zeitraum ist nicht starr an feste Kalenderjahre gekoppelt, sondern beginnt individuell mit der erstmaligen Inanspruchnahme von Bildungszeit.

Keine „Kumulierung“ über den Zeitraum hinaus: Der Anspruch verfällt, sobald der zweijährige Block endet, in dem die Tage nicht ausgeschöpft wurden.

Ein Sonderfall: Sollte Ihr Arbeitgeber einen rechtmäßigen Antrag auf Bildungszeit aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen, sieht das Bildungsurlaubsgesetz in Brandenburg vor, dass die Freistellung zu einem anderen Zeitpunkt bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres nachgeholt werden kann. 

Kann mein Antrag auf Bildungszeit abgelehnt werden?

Ihr Arbeitgeber darf Ihren Antrag auf Bildungszeit nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe entgegenstehen. Dazu zählen:

  • Betriebliche Notfälle: Akuter Personalmangel oder Aufgaben, die zwingend sofort erledigt werden müssen.
  • Unabkömmlichkeit: Wenn Sie für den Arbeitsablauf in diesem Zeitraum unverzichtbar sind.
  • Soziale Gründe: Wenn Kollegen für denselben Zeitraum Urlaub oder Bildungszeit beantragt haben, die aus sozialen Gründen (z. B. Schulferien bei Eltern) bevorzugt behandelt werden müssen.

Darüber hinaus gibt es ein betriebliches Limit, das Arbeitgebern eine Ablehnung erlaubt, wenn sich die Beanspruchung der Beschäftigten zeitlich zu sehr klumpt. Konkret sieht das Gesetz folgende Einschränkung vor: In Betrieben mit bis zu 20 Personen dürfen Arbeitgeber Anträge ablehnen, sobald 30 % aller theoretisch möglichen Bildungsurlaubstage der Belegschaft für das Jahr vergeben sind. In größeren Firmen liegt diese Grenze bei 50 %.

Wie kann ich einen Kurs als Bildungszeit anerkennen lassen?

Die Anerkennung von Weiterbildungen ist immer Sache des Veranstalters. Teilnehmende können selbst keine Kurse anerkennen lassen.

Entspricht ein von Ihnen gewünschter Kurs zwar den inhaltlichen Vorgaben (beruflich, politisch oder kulturell), ist aber nicht offiziell für Bildungszeit zertifiziert, können Sie den Veranstalter bitten, die Anerkennung für Brandenburg zu beantragen. Der Antrag muss spätestens 10 Wochen vor Kursbeginn gestellt werden.  

Welche Rechtsgrundlage gilt für die Bildungszeit in Brandenburg?

Die Rechtsgrundlage bildet das Brandenburgische Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG). Bei Bedarf können Sie den Wortlaut einzelner Regelungen unmittelbar im Gesetzestext nachlesen.

Zuständige Behörde

Zuständig für das Thema Bildungszeit ist in Brandenburg das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Das MBJS bietet auf seiner offiziellen Website Informationen für Beschäftigte, Unternehmen und Bildungsanbieter.

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Abt. 2, Ref. 26
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: (0331) 866 37 91

Bildungsurlaub: Alle Infos & Kurse

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