Alle Infos und anerkannte Angebote entdecken.
Beschäftigte in Hamburg haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Sie können sich für Weiterbildungszwecke von der Arbeit freistellen lassen. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung und eine Übersicht anerkannter Kurse.
10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Arbeitstagen pro Woche)
Beantragung spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
In Hamburg haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn die folgenden Bedingungen auf Sie zutreffen:
Umfang des Anspruchs
Wenn Sie an 5 Tagen pro Woche arbeiten, stehen Ihnen innerhalb von zwei Jahren zehn Tage Bildungsurlaub zu.
Arbeiten Sie an mehr oder weniger als fünf Tagen pro Woche, passt sich Ihr Anspruch entsprechend an. Aus einer 3-Tage-Woche resultieren beispielsweise 6 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren; aus einer 4-Tage-Woche 8 Tage. Wenn Sie regelmäßig an mehr als 5 Tagen pro Woche arbeiten, erhöht sich der Anspruch auf 12 Tage.
Die tägliche Stundenzahl spielt dabei keine Rolle.
Wann beginnt der Anspruch?
Der Anspruch ist immer für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig. Dieser beginnt erst am 1. Januar nach Ihrem Arbeitsbeginn und gilt bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Innerhalb dieser zwei Jahre können Sie die Tage frei einteilen.
Sie können an Kursen teilnehmen, die in Hamburg offiziell für Bildungsurlaub anerkannt sind. Die Auswahl ist groß: Es gibt Bildungsangebote aus diversen Themenbereichen im In- und Ausland.
Eine Übersicht anerkannter Weiterbildungen finden Sie in unserer Kurssuche. Dort listen wir auch Seminare auf, die aktuell noch nicht offiziell anerkannt sind – für die der Anbieter jedoch bereit ist, die Anerkennung auf Ihren Wunsch hin zu beantragen. Dies vergrößert Ihre Auswahl an Kursen deutlich. Fragen Sie im Zweifelsfall einfach direkt beim Anbieter nach.
Aus gesetzlicher Sicht fallen anerkannte Veranstaltungen in einen der drei nachfolgenden Bereiche:
- Politische Bildung: stärkt das Verständnis für gesellschaftliche und soziale Zusammenhänge.
- Berufliche Bildung: Erhalt und Erweiterung der beruflichen Qualifikation. Das können z. B. Fremdsprachen, IT-Kurse, Führungskräftetrainings oder Rhetorik-Kurse sein.
- Qualifizierung für ein Ehrenamt: Vorbereitung auf spezifische Ehrenämter: z. B. im Sportbereich, im Katastrophenschutz bzw. in der Flüchtlingshilfe.
Muss mein Bildungsurlaub einen Bezug zu meinem Job haben?
Bei Kursen der beruflichen Bildung: ja. Hier darf Ihr Arbeitgeber einen zumindest mittelbaren Bezug zur aktuellen beruflichen Tätigkeit verlangen. Bei Kursen der politischen Bildung oder zur Qualifizierung für ein Ehrenamt hingegen nicht.
Anerkannte Kursformate
Zu den anerkannten Veranstaltungen zählen sowohl Online- als auch Präsenzkurse. Auch Online-Kurse finden dabei live mit dem Dozenten statt, der die Anwesenheit aller Teilnehmenden dokumentiert und den Unterricht interaktiv gestaltet.
Dauer und Umfang anerkannter Veranstaltungen
In Hamburg sollten anerkannte Weiterbildungen in der Regel an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Die tägliche Unterrichtsdauer muss dabei mindestens 6 x 60 Minuten (bei Sprachkursen und EDV-Kursen 6 x 45 Minuten) betragen. Bei Kursen außerhalb Hamburgs wird an den An- und Abreisetagen eine Unterrichtsdauer von 3 Stunden akzeptiert, allerdings muss der Unterricht am Anreisetag spätestens um 15:00 Uhr beginnen.
Die Teilnahmegebühren sowie anfallende Kosten für Anreise, Verpflegung und Übernachtung sind von Ihnen selbst zu tragen.
Die Förderung durch Bildungsurlaub erfolgt auf zwei Ebenen:
Ihr regulärer Erholungsurlaub bleibt hiervon unberührt und in vollem Umfang erhalten.
Wenn Sie in Hamburg anspruchsberechtigt sind und einen passenden Kurs gefunden haben, holen Sie folgende Dokumente vom Kursanbieter ein:
Senden Sie Ihren Antrag auf Bildungsurlaub zusammen mit den beiden oben genannten Dokumenten spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn an Ihren Arbeitgeber (Personalabteilung oder Führungskraft). In der Regel genügt dafür eine formlose E-Mail.
Wichtig: Lassen Sie sich die Genehmigung schriftlich bestätigen, damit für Ihre Planung alles rechtssicher dokumentiert ist. Nach dem Kurs sollten Sie sich zudem Ihre Teilnahme vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen. Die Bescheinigung leiten Sie dann als Nachweis an Ihren Arbeitgeber weiter.
Für Ihren Antrag können Sie die folgende Vorlage nutzen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Freistellung für eine anerkannte Bildungsurlaub-Veranstaltung gemäß dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG HA).
Die notwendigen Unterlagen des Veranstalters (Anmeldebestätigung und Anerkennungsnachweis) habe ich beigefügt.
Ich bitte um eine Bestätigung der Freistellung innerhalb der gesetzlichen Frist.
Mit freundlichen Grüßen
…
Das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz sieht automatisch einen festen Zweijahreszeitraum vor. Während dieser Zeit steht Ihnen Ihr gesetzlicher Anspruch zur Verfügung, den Sie flexibel einteilen können. Eine formelle Übertragung vom ersten auf das zweite Jahr ist dafür nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie jedoch: Ein „Aufsparen“ darüber hinaus ist nicht möglich. Sie können Ihren Anspruch also nicht über den Zweijahreszeitraum hinaus mitnehmen, um beispielsweise die Tage aus drei oder mehr Jahren zu bündeln.
Wenn Sie in Hamburg grundsätzlich anspruchsberechtigt sind und der Kurs offiziell als Bildungsurlaub anerkannt ist, kann Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag nur unter bestimmten Bedingungen ablehnen.
Bei Kursen der beruflichen Bildung: Fehlender Bezug
Bei Kursen der beruflichen Bildung (Sprachen, IT, Gesundheit usw.) darf Ihr Arbeitgeber den Antrag ablehnen, wenn kein inhaltlicher Bezug zu Ihrer aktuell ausgeübten Tätigkeit besteht bzw. die Inhalte im Unternehmensbereich nicht angewendet werden können. Bei Kursen aus dem Bereich der politischen Bildung oder zur Qualifizierung für ein Ehrenamt ist dies hingegen kein legitimer Ablehnungsgrund.
Dringende betriebliche Belange
Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag zudem ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubswünsche anderer Kolleginnen und Kollegen unter sozialen Gesichtspunkten entgegenstehen. Falls Ihr Antrag aus diesen Gründen abgelehnt wurde, haben Sie automatisch das Recht, Ihren Freistellungsanspruch in das folgende Kalenderjahr zu übertragen. So geht Ihnen Ihr Anspruch nicht verloren.
Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, empfiehlt es sich, die schriftlichen Ablehnungsgründe genau zu prüfen. In vielen Fällen lassen sich Unklarheiten bereits durch ein direktes Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung ausräumen.
Die Anerkennung von Weiterbildungen ist Sache des Veranstalters. Teilnehmende können selbst keine Kurse anerkennen lassen.
Für jede Veranstaltung, die nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt werden soll, müssen Anbieter – getrennt nach Unterrichtsstufen, Gruppen- und Einzelunterricht sowie Veranstaltungsorten – einen Einzelantrag einreichen.
Der Antrag muss der zuständigen Behörde spätestens 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.
Die Rechtsgrundlage bildet das Hamburgische Bildungsurlaubszeitgesetz. Bei Bedarf können Sie den Wortlaut einzelner Regelungen unmittelbar im Gesetzestext nachlesen.
Ergänzend zum Gesetz gibt es in Hamburg eine Verordnung über die Anerkennung von Bildungsurlaub-Veranstaltungen.
In Hamburg ist die Behörde für Schule und Berufsbildung zuständig für Bildungsurlaub. Auf deren Website finden Beschäftigte, Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen gesetzliche Grundlagen und direkte Kontaktmöglichkeiten.
Behörde für Schule und Berufsbildung
Hamburger Institut für Berufliche Bildung
Referat Bildungsurlaub – HI 43
Hamburger Str. 131
22083 Hamburg
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