Infos und anerkannte Bildungsurlaub-Angebote für Hessen auf einen Blick.
Beschäftigte in Hessen haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Sie können sich für Weiterbildungszwecke von der Arbeit freistellen lassen. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung und eine Übersicht anerkannter Kurse.
5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen pro Woche)
Beantragung spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
In Hessen haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn die folgenden Bedingungen auf Sie zutreffen:
Umfang des Anspruchs
Pro Jahr haben Sie Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub. Arbeiten Sie regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche, erhöht oder verringert sich dieser Anspruch entsprechend. Er richtet sich also immer nach Ihren tatsächlichen Wochenarbeitstagen. Die tägliche Stundenzahl spielt hingegen keine Rolle.
Die Kurse müssen offiziell in Hessen für Bildungsurlaub anerkannt sein. Anerkannte Kurse gibt es in drei Bildungsbereichen, dazu zählen die berufliche Weiterbildung, die politische Bildung sowie Qualifizierungen oder Fortbildungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts.
Muss der Kurs einen Bezug zum Job haben?
Ein direkter Bezug zu Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit ist nicht erforderlich. Unter den in Hessen offiziell anerkannten Veranstaltungen haben Sie grundsätzlich die freie Auswahl.
Eine Sonderregelung gilt für Auszubildende: Sie können frei zwischen Kursen der politischen Bildung und Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts wählen. Im Gegensatz zu fest angestellten Mitarbeitenden haben Auszubildende in Hessen jedoch keinen Anspruch auf eine Freistellung für rein berufliche Weiterbildungen.
Woher weiß ich, ob ein Kurs in Hessen als Bildungsurlaub anerkannt ist?
Veranstalter müssen die Anerkennung offiziell beantragen und erhalten darüber eine schriftliche Bestätigung. Fragen Sie beim Veranstalter einfach nach dem Anerkennungsbescheid für Hessen. Anbieter kennen das Vorgehen und stellen Ihnen diesen gerne zur Verfügung.
Die Teilnahmegebühren des Kurses sowie gegebenenfalls Kosten für die Anreise, Verpflegung oder Übernachtung müssen Sie selbst zahlen.
Bildungsurlaub fördert das lebenslange Lernen dabei auf zwei entscheidenden Wegen: Zum einen durch die Freistellung von der Arbeit, um Ihnen die nötige Zeit für Bildung zu ermöglichen, und zum anderen durch die Fortzahlung Ihres Gehalts, sodass Ihnen kein Einkommensverlust entsteht.
Ihr vertraglich vereinbarter Erholungsurlaub bleibt in vollem Umfang erhalten.
Wenn Sie in Hessen anspruchsberechtigt sind und einen passenden Kurs gefunden haben, holen Sie folgende Dokumente vom Kursanbieter ein:
Anschließend senden Sie einen Antrag an Ihren Arbeitgeber – je nach Zuständigkeit an die Personalabteilung oder direkt an Ihre Führungskraft. Achten Sie darauf, die Frist zur Beantragung zu wahren und den Antrag spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn zuzustellen.
Lassen Sie sich die Genehmigung schriftlich bestätigen, damit für Ihre Planung alles rechtssicher dokumentiert ist. Nach dem Kurs sollten Sie sich zudem Ihre Teilnahme vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen. Die Bescheinigung leiten Sie dann als Nachweis an Ihren Arbeitgeber weiter.
Für Ihren Antrag können dafür die folgende Vorlage nutzen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Freistellung für eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung gemäß des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes – HBUG..
Die Anmeldebestätigung, den Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm der Bildungsveranstaltung, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben, füge ich bei.
Ich bitte um eine Bestätigung des Antrags innerhalb der gesetzlichen Frist.
Mit freundlichen Grüßen
…
Sie können Ihren Anspruch aus dem laufenden Jahr mit dem des Folgejahres zusammenlegen, um bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück zu nutzen. Diese Übertragung muss jedoch bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres schriftlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber erklärt werden.
Ein rückwirkendes Übertragen ist nicht möglich: Haben Sie Ihren Anspruch im vergangenen Jahr nicht genutzt oder angemeldet, verfällt dieser. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Ihr Bildungsurlaub im laufenden Jahr vom Arbeitgeber verweigert oder widerrufen wurde. In diesem Fall wird der Anspruch automatisch auf das nächste Kalenderjahr übertragen.
Sie können folgende Vorlage nutzen, um die Übertragung anzumelden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit übertrage ich meinen nicht genutzten Anspruch auf Bildungsurlaub aus dem aktuellen Kalenderjahr auf das nächste Jahr, um die Tage beider Jahre zusammenzufassen.
Gemäß § 5 Abs. 8 HBUG erkläre ich die Übertragung hiermit schriftlich gegenüber der Beschäftigungsstelle.
Mit freundlichen Grüßen
…
Auch bei einem grundsätzlichen Anspruch ist eine Ablehnung unter bestimmten Umständen möglich:
Die Anerkennung von Weiterbildungen ist immer Sache des Veranstalters. Teilnehmende können selbst keine Kurse anerkennen lassen.
Hessen sieht dabei ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst müssen sich Bildungsanbieter als Träger anerkennen lassen. Anschließend kann die Anerkennung einzelner Veranstaltungen beantragt werden. Der Antrag muss jeweils spätestens 10 Wochen vor Kursbeginn gestellt werden. Weitere Details finden Sie in §10 und §11 des Hessisches Bildungsurlaubsgesetzes.
Grundsätzlich tragen Arbeitgeber die Lohnkosten selbst. Es gibt jedoch zwei wichtige Ausnahmen für private Unternehmen in Hessen:
Öffentliche Arbeitgeber sowie Unternehmen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, sind von diesen Erstattungen ausgeschlossen.
Die Rechtsgrundlage bildet das Hessische Bildungsurlaubsgesetz – HBUG. Bei Bedarf können Sie den Wortlaut einzelner Regelungen unmittelbar im Gesetzestext nachlesen.
Die zentrale Zuständigkeit für Bildungsurlaub liegt in Hessen beim Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Das Ministerium stellt eine eigene Infoseite bereit, auf der Beschäftigte, Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden.
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Referat III7
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Tel.: 0611 32 19 36 73
Seit den 90er Jahren ist Bildungsurlaub.de das zentrale und unabhängige Infoportal für Bildungsurlaub.