Bildungsurlaub in Hessen

Infos und anerkannte Bildungsurlaub-Angebote für Hessen auf einen Blick.

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Fakten auf einen Blick

Beschäftigte in Hessen haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Sie können sich für Weiterbildungszwecke von der Arbeit freistellen lassen. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung und eine Übersicht anerkannter Kurse.

Anspruch

5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen pro Woche)

Frist

Beantragung spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

Einschränkungen
  • Arbeitgeber können die Freistellung ablehnen, wenn im laufenden Kalenderjahr bereits mehr als ein Drittel der Beschäftigten an anerkannten Bildungsveranstaltungen teilgenommen haben
  • Anspruch erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit

Häufige Fragen zur Bildungszeit in Hessen

Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub und wie viele Tage sind es?

In Hessen haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn die folgenden Bedingungen auf Sie zutreffen:

  • Sie sind Arbeitnehmer oder zur Berufsausbildung beschäftigt
  • Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Hessen
  • Sie sind mindestens 6 Monate in Ihrem Betrieb beschäftigt

Umfang des Anspruchs

Pro Jahr haben Sie Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub. Arbeiten Sie regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche, erhöht oder verringert sich dieser Anspruch entsprechend. Er richtet sich also immer nach Ihren tatsächlichen Wochenarbeitstagen. Die tägliche Stundenzahl spielt hingegen keine Rolle.

An welchen Kursen kann ich teilnehmen?

Die Kurse müssen offiziell in Hessen für Bildungsurlaub anerkannt sein. Anerkannte Kurse gibt es in drei Bildungsbereichen, dazu zählen die berufliche Weiterbildung, die politische Bildung sowie Qualifizierungen oder Fortbildungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts.

Muss der Kurs einen Bezug zum Job haben?

Ein direkter Bezug zu Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit ist nicht erforderlich. Unter den in Hessen offiziell anerkannten Veranstaltungen haben Sie grundsätzlich die freie Auswahl.

Eine Sonderregelung gilt für Auszubildende: Sie können frei zwischen Kursen der politischen Bildung und Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts wählen. Im Gegensatz zu fest angestellten Mitarbeitenden haben Auszubildende in Hessen jedoch keinen Anspruch auf eine Freistellung für rein berufliche Weiterbildungen.

Woher weiß ich, ob ein Kurs in Hessen als Bildungsurlaub anerkannt ist?

Veranstalter müssen die Anerkennung offiziell beantragen und erhalten darüber eine schriftliche Bestätigung. Fragen Sie beim Veranstalter einfach nach dem Anerkennungsbescheid für Hessen. Anbieter kennen das Vorgehen und stellen Ihnen diesen gerne zur Verfügung.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Teilnahmegebühren des Kurses sowie gegebenenfalls Kosten für die Anreise, Verpflegung oder Übernachtung müssen Sie selbst zahlen.

Bildungsurlaub fördert das lebenslange Lernen dabei auf zwei entscheidenden Wegen: Zum einen durch die Freistellung von der Arbeit, um Ihnen die nötige Zeit für Bildung zu ermöglichen, und zum anderen durch die Fortzahlung Ihres Gehalts, sodass Ihnen kein Einkommensverlust entsteht.

Ihr vertraglich vereinbarter Erholungsurlaub bleibt in vollem Umfang erhalten.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Wenn Sie in Hessen anspruchsberechtigt sind und einen passenden Kurs gefunden haben, holen Sie folgende Dokumente vom Kursanbieter ein:

  • Anmeldebestätigung
  • Anerkennungsbestätigung für das Bundesland Hessen 
  • Veranstaltungsprogramm (Zielgruppe, Lernziele, Lerninhalte und zeitlicher Ablauf)

Anschließend senden Sie einen Antrag an Ihren Arbeitgeber – je nach Zuständigkeit an die Personalabteilung oder direkt an Ihre Führungskraft. Achten Sie darauf, die Frist zur Beantragung zu wahren und den Antrag spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn zuzustellen.

Lassen Sie sich die Genehmigung schriftlich bestätigen, damit für Ihre Planung alles rechtssicher dokumentiert ist. Nach dem Kurs sollten Sie sich zudem Ihre Teilnahme vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen. Die Bescheinigung leiten Sie dann als Nachweis an Ihren Arbeitgeber weiter.

Für Ihren Antrag können dafür die folgende Vorlage nutzen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Freistellung für eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung gemäß des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes – HBUG..

  • Titel der Veranstaltung: ….
  • Zeitraum: vom …. bis zum ….
  • Veranstalter: ….

Die Anmeldebestätigung, den Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm der Bildungsveranstaltung, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben, füge ich bei.

Ich bitte um eine Bestätigung des Antrags innerhalb der gesetzlichen Frist.

Mit freundlichen Grüßen

Kann ich den Anspruch aus zwei Jahren zusammenlegen?

Sie können Ihren Anspruch aus dem laufenden Jahr mit dem des Folgejahres zusammenlegen, um bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück zu nutzen. Diese Übertragung muss jedoch bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres schriftlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber erklärt werden.

Ein rückwirkendes Übertragen ist nicht möglich: Haben Sie Ihren Anspruch im vergangenen Jahr nicht genutzt oder angemeldet, verfällt dieser. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Ihr Bildungsurlaub im laufenden Jahr vom Arbeitgeber verweigert oder widerrufen wurde. In diesem Fall wird der Anspruch automatisch auf das nächste Kalenderjahr übertragen.

Sie können folgende Vorlage nutzen, um die Übertragung anzumelden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit übertrage ich meinen nicht genutzten Anspruch auf Bildungsurlaub aus dem aktuellen Kalenderjahr auf das nächste Jahr, um die Tage beider Jahre zusammenzufassen.

Gemäß § 5 Abs. 8 HBUG erkläre ich die Übertragung hiermit schriftlich gegenüber der Beschäftigungsstelle.

Mit freundlichen Grüßen

Kann mein Antrag auf Bildungsurlaub abgelehnt werden?

Auch bei einem grundsätzlichen Anspruch ist eine Ablehnung unter bestimmten Umständen möglich:

  • Betriebliche & soziale Gründe: Ihr Arbeitgeber darf den Antrag ablehnen, wenn zum gewünschten Zeitpunkt wichtige betriebliche Belange vorrangig sind. Diese Ablehnungsmöglichkeit gilt jedoch nicht für Auszubildende.
  • Limit bei hoher Inanspruchnahme: Ihr Arbeitgeber darf Anträge ablehnen, wenn im laufenden Kalenderjahr bereits mehr als ein Drittel der Beschäftigten des Betriebes an anerkannten Bildungsveranstaltungen teilgenommen hat.

Wie kann ich einen Kurse als Bildungsurlaub anerkennen lassen?

Die Anerkennung von Weiterbildungen ist immer Sache des Veranstalters. Teilnehmende können selbst keine Kurse anerkennen lassen.

Hessen sieht dabei ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst müssen sich Bildungsanbieter als Träger anerkennen lassen. Anschließend kann die Anerkennung einzelner Veranstaltungen beantragt werden. Der Antrag muss jeweils spätestens 10 Wochen vor Kursbeginn gestellt werden. Weitere Details finden Sie in §10 und §11 des Hessisches Bildungsurlaubsgesetzes.

Gibt es Zuschüsse oder Erstattungen für Arbeitgeber?

Grundsätzlich tragen Arbeitgeber die Lohnkosten selbst. Es gibt jedoch zwei wichtige Ausnahmen für private Unternehmen in Hessen:

  • Kleinstbetriebe (bis zu 20 Beschäftigte): Wenn Mitarbeiter an Kursen zur beruflichen oder politischen Bildung teilnehmen, erstattet das Land Hessen auf Antrag die Hälfte des gezahlten Arbeitsentgelts pro Tag. Bei der Berechnung der Betriebsgröße zählen Teilzeitkräfte anteilig.
  • Ehrenamts-Schulungen: Wird Bildungsurlaub für die Qualifizierung zu einem Ehrenamt gewährt, erstattet das Land privaten Arbeitgebern das gezahlte Gehalt nach Maßgabe des Haushalts sogar vollständig.

Öffentliche Arbeitgeber sowie Unternehmen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, sind von diesen Erstattungen ausgeschlossen.

Welches Gesetz regelt den Bildungsurlaub in Hessen?

Die Rechtsgrundlage bildet das Hessische Bildungsurlaubsgesetz – HBUG. Bei Bedarf können Sie den Wortlaut einzelner Regelungen unmittelbar im Gesetzestext nachlesen.

Zuständige Behörde

Die zentrale Zuständigkeit für Bildungsurlaub liegt in Hessen beim Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Das Ministerium stellt eine eigene Infoseite bereit, auf der Beschäftigte, Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden.

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Referat III7
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Tel.: 0611 32 19 36 73

Bildungsurlaub: Alle Infos & Kurse

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