Bildungsurlaub in Niedersachsen

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Fakten auf einen Blick

Beschäftigte in Niedersachsen haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Sie können sich für Weiterbildungszwecke von der Arbeit freistellen lassen. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung und eine Übersicht anerkannter Kurse.

Anspruch

5 Tage pro Jahr (bei 5 Arbeitstagen pro Woche)

Frist

Beantragung spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn

Einschränkungen
  • Anspruch erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit
  • Betriebliches Limit: Der Arbeitgeber darf Anträge ablehnen, wenn die Belegschaft im laufenden Jahr bereits ein gemeinsames Kontingent verbraucht hat. Dieses berechnet sich aus der Anzahl der Berechtigten (Stand 30. April) mal 2,5 Tage. Ist dieser „Topf“ an Tagen leer, können weitere Anträge für das Jahr abgelehnt werden

Häufige Fragen zum Bildungsurlaub in Niedersachsen

Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub und wie viele Tage sind es?

In Niedersachsen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, sofern Ihr Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen liegt und Sie sich in einem der folgenden Arbeitsverhältnisse befinden:

  • Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
  • Berufsausbildung
  • Heimarbeit
  • Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Ihr Arbeitsverhältnis muss zudem seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Umfang des Anspruchs

Ihr Anspruch entspricht einer vollen Arbeitswoche pro Kalenderjahr. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 5 Tage Bildungsurlaub. Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, wird der Anspruch anteilig berechnet: Wer z. B. an 3 Tagen pro Woche arbeitet, hat entsprechend Anspruch auf 3 Tage pro Jahr Bildungsurlaub. Die tägliche Stundenanzahl ist dabei unerheblich; es zählen allein die Arbeitstage.

An welchen Kursen kann ich teilnehmen? Welche Kurse sind anerkannt?

Sie können an Kursen teilnehmen, die in Niedersachsen offiziell für Bildungsurlaub anerkannt sind. Die Auswahl ist groß: Es gibt Bildungsangebote aus diversen Themenbereichen im In- und Ausland.

Eine Übersicht anerkannter Weiterbildungen finden Sie in unserer Kurssuche. Dort listen wir auch Seminare auf, die aktuell noch nicht offiziell anerkannt sind – für die der Anbieter jedoch bereit ist, die Anerkennung auf Ihren Wunsch hin zu beantragen. Dies vergrößert Ihre Auswahl an Kursen deutlich. Fragen Sie im Zweifelsfall einfach direkt beim Anbieter nach.

Anerkennungsfähige Bildungsinhalte

Die Anerkennung ist für Kurse aus den folgenden Bereichen möglich:

  • Berufliche Weiterbildung
  • Politische Bildung
  • Schulungen für das Ehrenamt
  • Allgemeiner Bildung (Ausnahme gemäß § 11 NBildUG: Kurse, die überwiegend der Erholung, Unterhaltung, privaten Haushaltsführung oder reinen Körper- und Gesundheitspflege dienen, sind ausgeschlossen).

Rahmenbedingungen für die Anerkennung

Damit ein Kurs als Bildungsurlaub anerkannt werden kann, müssen gesetzliche Vorgaben erfüllt sein:

  • Dauer: Die Veranstaltung umfasst in der Regel 3 bis 5 aufeinanderfolgende Tage. Ausgenommen sind Intervallkurse, die sich über bis zu 12 Wochen an festen Einzeltagen erstrecken.
  • Umfang: Pro Tag sind in der Regel 8 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) vorgesehen. An An- und Abreisetagen genügen 4 Einheiten.
  • Formate: Online- und Hybrid-Seminare sind unter denselben Voraussetzungen möglich wie Präsenzveranstaltungen.

Sonderfall: Studium

Ein komplettes Studium kann nicht pauschal als Bildungsurlaub beantragt werden. Es ist jedoch möglich, für spezifische Präsenzphasen, Module oder Blockseminare Bildungsurlaub zu nehmen, sofern diese einzeln als Bildungsurlaub zertifiziert sind.

Wichtig: Reine Prüfungstage sind gesetzlich nicht als Bildungsurlaub förderfähig.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Teilnahmegebühren sowie anfallende Kosten für Anreise, Verpflegung und Übernachtung sind von Ihnen selbst zu tragen.

Die Förderung durch Bildungsurlaub erfolgt auf zwei Ebenen:

  • Freistellung: Sie erhalten für den Zeitraum der Weiterbildung die nötige Zeit durch eine Befreiung von Ihrer Arbeitspflicht.
  • Entgeltfortzahlung: Ihr Gehalt wird während der Bildungsmaßnahme weitergezahlt, sodass kein Einkommensverlust entsteht.

Ihr regulärer Erholungsurlaub bleibt hiervon unberührt und in vollem Umfang erhalten.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Wenn Sie in Niedersachsen anspruchsberechtigt sind und einen passenden Kurs gefunden haben, holen Sie folgende Dokumente vom Kursanbieter ein:

  • Anmeldebestätigung
  • Die offizielle Anerkennungsbestätigung für das Bundesland Niedersachsen

Anschließend senden Sie einen Antrag mit den beiden oben aufgeführten Dokumenten an Ihren Arbeitgeber – je nach Zuständigkeit an die Personalabteilung oder direkt an Ihre Führungskraft. Achten Sie darauf, die Frist zur Beantragung zu wahren und den Antrag spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn zuzustellen. In den meisten Betrieben reicht eine E-Mail.

Wichtig: Lassen Sie sich die Genehmigung schriftlich bestätigen, damit für Ihre Planung alles rechtssicher dokumentiert ist. Nach dem Kurs sollten Sie sich zudem Ihre Teilnahme vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen. Die Bescheinigung leiten Sie dann innerhalb von einer Woche als Nachweis an Ihren Arbeitgeber weiter.

Für Ihren Antrag können Sie die folgende Vorlage nutzen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Freistellung für eine anerkannte Weiterbildung gemäß des Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetzes (NBildUG).

  • Titel der Veranstaltung: ….
  • Zeitraum: vom …. bis zum ….
  • Veranstalter: ….

Die notwendigen Unterlagen des Veranstalters (Anmeldebestätigung und den Nachweis über die Anerkennung) habe ich beigefügt.

Ich bitte um eine Bestätigung innerhalb der gesetzlichen Frist.

Mit freundlichen Grüßen

Kann ich den Anspruch aus zwei Jahren zusammenlegen? 

In Niedersachsen ist das unkompliziert möglich. Sie können Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub, den Sie in einem Jahr nicht nutzen, automatisch ins nächste Jahr mitnehmen. Sie müssen dafür im Vorfeld keinen gesonderten Übertragungsantrag stellen.

Darüber hinaus erlaubt das Gesetz unter bestimmten Bedingungen sogar eine noch weitreichendere Zusammenlegung: Theoretisch lassen sich zusätzlich die Ansprüche der zwei Jahre nutzen, die dem vorangegangenen Jahr noch vorausgingen. In diesem Fall könnten Sie Ansprüche aus bis zu vier Jahren bündeln.

Dies ist jedoch an zwei strikte Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Zustimmung Ihres Arbeitgebers.
  • Die gesamte Zeit muss für eine einzige, zusammenhängende Bildungsveranstaltung verwendet werden (z. B. für einen intensiven mehrwöchigen Sprachkurs).

Unter welchen Bedingungen kann mein Antrag auf Bildungsurlaub abgelehnt werden? 

Ihr Arbeitgeber darf Ihren Antrag in Niedersachsen nur aus gesetzlich festgelegten Gründen ablehnen. Mögliche Gründe für eine Ablehnung sind:

  • Zwingende betriebliche Belange: Wenn Ihre Abwesenheit den Betriebsablauf massiv stören würde (z. B. durch akuten Personalmangel, eine saisonale Hochphase oder wichtige Termine).
  • Vorrang anderer Urlaubswünsche: Wenn Kollegen zur gleichen Zeit regulären Erholungsurlaub planen und dieser aus sozialen Gründen (z. B. Schulferien bei Eltern) Vorrang hat.
  • Betriebliches Limit (Quote): Der Arbeitgeber darf Anträge ablehnen, wenn die Belegschaft im laufenden Jahr bereits ein gemeinsames Kontingent verbraucht hat. Dieses berechnet sich aus der Anzahl der Berechtigten (Stand 30. April) mal 2,5 Tage. Ist dieser „Topf“ an Tagen leer, können weitere Anträge für das Jahr abgelehnt werden.
  • Schulen und Hochschulen: Wer an einer Schule oder Hochschule arbeitet, muss den Bildungsurlaub in der Regel in der unterrichts- oder vorlesungsfreien Zeit nehmen.

Gut zu wissen: Wenn mehrere Personen gleichzeitig Bildungsurlaub beantragen, haben diejenigen Vorrang, die bisher im Vergleich zu den anderen weniger Bildungsurlaub in Anspruch genommen haben.

Wie kann ich einen Kurs als Bildungsurlaub anerkennen lassen? 

In der Regel ist die Anerkennung von Weiterbildungen Sache des Veranstalters. In Niedersachsen müssen Veranstalter den Antrag spätestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde (AEWB) stellen.

Darüber hinaus bietet Niedersachsen für Teilnehmende die besondere Möglichkeit, die Anerkennung für einen Kurs selbst zu beantragen, falls der Veranstalter dies noch nicht getan hat. Dies ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Ort & Sitz: Die Veranstaltung findet außerhalb Niedersachsens statt und auch der Anbieter hat seinen Sitz außerhalb des Bundeslandes.
  • Frist: Ihr Eigenantrag muss spätestens zwei Monate vor Kursbeginn eingereicht werden.
  • Dauer: Der Kurs muss an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden (1- oder 2-tägige Kurse sind nicht förderfähig).
  • Umfang: Es müssen täglich mindestens 8 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) nachgewiesen werden (an An- und Abreisetagen genügen 4 Einheiten).
  • Nachweise: Sie benötigen ein detailliertes, deutschsprachiges Programm (z. B. einen Stundenplan), aus dem die täglichen Arbeitszeiten und Inhalte hervorgehen.

Anerkennungen sind für die berufliche, politische und allgemeine Bildung sowie für Ehrenamtsschulungen möglich (sofern keine Ausschlusskriterien nach § 11 NBildUG vorliegen).

Die Anerkennung können Sie direkt über das Online-Portal der AEWB beantragen.

Welche Rechtsgrundlage gilt für den Bildungsurlaub in Niedersachsen?

Die Rechtsgrundlage bildet das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG). Bei Bedarf können Sie den Wortlaut einzelner Regelungen unmittelbar im Gesetzestext nachlesen.

Ergänzend zum Gesetz gibt es eine Durchführungsverordnung und eine Richtlinie zum Anerkennungs- und Berichtsverfahren.

Zuständige Behörde

In Niedersachsen ist die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung zuständig für Bildungsurlaub. Auf deren Website finden Beschäftigte, Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen gesetzliche Grundlagen und direkte Kontaktmöglichkeiten.

Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Bödekerstr. 18
30161 Hannover

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Statue vor der Leibniz Universität Hannover