Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) in Sachsen-Anhalt

Infos und anerkannte Bildungsurlaub-Angebote für Sachsen-Anhalt auf einen Blick.

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Fakten auf einen Blick

Beschäftigte in Sachsen-Anhalt haben Anspruch auf Bildungsfreistellung (umgangssprachlich oft als „Bildungsurlaub“ bezeichnet). Sie können sich für Weiterbildungszwecke von der Arbeit freistellen lassen. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung und eine Übersicht anerkannter Kurse.

Anspruch

5 Tage pro Jahr (bei 5 Arbeitstagen pro Woche)

Frist

Beantragung spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

Einschränkungen
  • Der Kurs muss offiziell für Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt anerkannt sein
  • Anspruch erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit
  • Betriebe mit weniger als 5 Beschäftigten müssen keine Bildungsfreistellung gewähren
  • Betriebliches Limit: Arbeitgeber können weitere Anträge ablehnen, wenn die Summe aller im Kalenderjahr genommenen Tage die Gesamtzahl der Beschäftigten (Stand 30. April) erreicht hat

Häufige Fragen zum Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt

Habe ich Anspruch auf Bildungsfreistellung und wie viele Tage sind es?

In Sachsen-Anhalt haben Sie Anspruch auf Bildungsfreistellung, wenn die folgenden Bedingungen auf Sie zutreffen:

  • Sie sind Arbeitnehmer, Auszubildender oder in Heimarbeit Beschäftigter
  • Ihre Arbeitsstätte liegt in Sachsen-Anhalt oder Ihr Arbeitgeber hat seinen Betriebssitz in Sachsen-Anhalt.
  • Sie sind seit mindestens 6 Monaten in Ihrem Betrieb beschäftigt
  • Auch arbeitslose Personen sind anspruchsberechtigt

Umfang des Anspruchs

Wenn Sie an 5 Tagen in der Woche arbeiten, beträgt Ihr Anspruch 5 Tage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr. Sofern Sie regelmäßig an weniger oder mehr Tagen in der Woche arbeiten, passt sich dieser Anspruch anteilig an; bei einer 3-Tage-Woche beläuft sich Ihr gesetzlicher Anspruch z. B. auf 3 Tage pro Jahr. Die tägliche Stundenanzahl ist dabei unerheblich, es zählen allein die Arbeitstage.

Gut zu wissen: Sie können den Anspruch aus zwei Kalenderjahren zusammenfassen. Wenn Sie z. B. an 5 Tagen in der Woche arbeiten, können Sie theoretisch alle zwei Jahre an einer 10-tägigen Weiterbildung teilnehmen.

An welchen Kursen kann ich teilnehmen? Welche Kurse sind anerkannt?

Sie können an Kursen teilnehmen, die in Sachsen-Anhalt offiziell für die Bildungsfreistellung anerkannt sind. Eine Übersicht anerkannter Weiterbildungen finden Sie in unserer Kurssuche.

Dort listen wir auch Seminare auf, bei denen der Anbieter bereit ist, die Anerkennung auf Ihren Wunsch hin zu beantragen. Das vergrößert die Auswahl deutlich, da viele Veranstalter die Beantragung erst vornehmen, sobald seitens eines Teilnehmers konkretes Interesse besteht. Fragen Sie im Zweifelsfall einfach direkt beim Veranstalter nach.

Welche Kurse sind anerkennungsfähig?

Laut § 8 Abs. 1 des Bildungsfreistellungsgesetzes Sachsen-Anhalt müssen Bildungsveranstaltungen speziell einer berufsspezifischen Weiterbildung dienen, um anerkennungsfähig zu sein. Dazu zählen sowohl berufsübergreifende Fähigkeiten, wie etwa Fremdsprachenkenntnisse oder Computerfähigkeiten, als auch die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, wie Kreativität, Teamfähigkeit und Flexibilität. Weiterbildungen, die darauf abzielen, notwendige Abschlüsse für berufliche Qualifikationen zu erreichen – einschließlich der dazugehörigen Prüfungen – fallen ebenfalls unter diese Definition. Auch Online-Bildungsurlaube sind in Sachsen-Anhalt möglich, sofern sie ausdrücklich als solche beantragt und anerkannt wurden.

Es handelt sich stets um mehrtägige Kurse oder Tagesveranstaltungen, die im Rahmen einer zusammenhängenden Veranstaltungsreihe in Intervallen stattfinden. Pro Tag umfassen die Veranstaltungen in der Regel 8 Unterrichtsstunden, mindestens aber 6.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Bildungsfreistellung bietet Ihnen zwei wesentliche Vorteile:

  • Freistellung: Sie werden für die Dauer der Weiterbildung von Ihrer Arbeitspflicht entbunden, um sich vollumfänglich auf Ihre Qualifizierung konzentrieren zu können.
  • Entgeltfortzahlung: Ihr Gehalt wird während der Bildungsmaßnahme in voller Höhe weitergezahlt, sodass Ihnen kein Einkommensverlust entsteht.

Ihr regulärer Erholungsurlaub bleibt hiervon unberührt und in vollem Umfang erhalten.

Die Teilnahmegebühren sowie ggf. die Kosten für Anreise, Verpflegung und Übernachtung tragen Sie selbst.

Wie beantrage ich Bildungsfreistellung?

So beantragen Sie Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt:

1. Veranstaltung auswählen

Wählen Sie eine geeignete Bildungsveranstaltung aus, die bereits in Sachsen-Anhalt anerkannt ist oder für die der Veranstalter bereit ist, die Anerkennung auf Ihren Wunsch hin zu beantragen.

2. Nachweise vom Veranstalter einholen

Lassen Sie sich vom Veranstalter folgende Dokumente zusenden:

  • Eine Kopie des offiziellen Anerkennungsbescheides für Sachsen-Anhalt.
  • Informationen zum Inhalt und zeitlichen Rahmen der Veranstaltung.

3. Antrag beim Arbeitgeber stellen

Reichen Sie den Anerkennungsbescheid zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Bildungsfreistellung bei Ihrem Arbeitgeber ein. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen. Sie können hierfür folgende Vorlage nutzen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Freistellung für eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung gemäß dem Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt.

  • Titel der Veranstaltung: ….
  • Zeitraum: vom …. bis zum ….
  • Veranstalter: ….

Den Anerkennungsbescheid und Informationen über den Inhalt der Veranstaltung habe ich diesem Schreiben beigefügt. Ich bitte um eine Bestätigung der Freistellung innerhalb der gesetzlichen Frist.

Mit freundlichen Grüßen

4. Rückmeldung des Arbeitgebers abwarten

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Ablehnung spätestens drei Wochen, in jedem Fall aber bis zu drei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn mitteilen, und die Gründe hierfür schriftlich darlegen. Wir empfehlen auch im Fall der Zusage das Einholen einer schriftlichen Bestätigung, damit für Ihre Planung alles rechtssicher dokumentiert ist.

5. Nach der Veranstaltung

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber nach Abschluss der Veranstaltung einen Nachweis über die Teilnahme übermitteln. Lassen Sie sich daher am Ende des Kurses vom Veranstalter eine schriftliche Teilnahmebescheinigung ausstellen.

Kann ich den Anspruch aus zwei Jahren zusammenlegen?

Ja, in Sachsen-Anhalt können Sie Ihren jährlichen Anspruch auch in das folgende Kalenderjahr übertragen.

  • Zusammenfassung: Sie haben die Möglichkeit, die Ansprüche aus zwei Jahren zu kombinieren. So können Sie beispielsweise bei einer 5-Tage-Woche an einer bis zu 10-tägigen Fortbildung am Stück teilnehmen. Bei einer Anstellung in Teilzeit passt sich Ihr Anspruch entsprechend an. Bei einer 3-Tage-Woche werden so z. B. aus einem Anspruch von 3 Tagen pro Jahr bis zu 6 Tage innerhalb von 2 Jahren.
  • Übertragung: Nicht genutzte Tage aus dem vorangegangenen Kalenderjahr können noch im aktuellen Jahr geltend gemacht werden.

Unter welchen Umständen kann mein Antrag auf Bildungsfreistellung abgelehnt werden?

Wenn Sie in Sachsen-Anhalt anspruchsberechtigt sind, kann Ihr Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsfreistellung nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen:

  • Fristversäumnis: Der Antrag muss in der Regel spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber vorliegen.
  • Zwingende betriebliche Belange: Wenn zum geplanten Zeitpunkt dringende dienstliche Gründe gegen Ihre Abwesenheit sprechen (z. B. unvorhersehbare Auftragsspitzen oder akuter Personalnotstand).
  • Vorrangige Urlaubswünsche: Wenn bereits genehmigte Urlaubsanträge anderer Kolleginnen und Kollegen einer gleichzeitigen Freistellung entgegenstehen.
  • Erreichte Betriebsquote: Der Arbeitgeber kann weitere Anträge ablehnen, sobald im laufenden Kalenderjahr bereits so viele Tage an Bildungsfreistellung gewährt wurden, wie der Betrieb zum 30. April Beschäftigte hatte (Beispiel: 20 Mitarbeiter = 20 Tage insgesamt).
  • Kleinstbetriebe: Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Bildungsfreistellung zu gewähren.

Eine Ablehnung muss Ihnen gegenüber schriftlich und unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden. Dies muss unverzüglich geschehen – in der Regel spätestens drei Wochen, in jedem Fall aber spätestens bis zu drei Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung.

Achten Sie zudem darauf, Ihrem Antrag alle erforderlichen Nachweise des Veranstalters (Anerkennungsbescheid, Inhalte, Zeitraum) beizufügen.


Wie kann ich einen Kurs als Bildungsfreistellung anerkennen lassen? 

Die Anerkennung von Weiterbildungen ist Sache des Veranstalters. Teilnehmende können selbst keine Kurse anerkennen lassen.

Die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen erfolgt durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Die Website und Kontaktdaten finden Sie hier auf dieser Seite. Anbieter müssen ihren Antrag auf Anerkennung spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn schriftlich einreichen.

Welche Rechtsgrundlage gilt für die Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt? 

Die Rechtsgrundlage für Ihren Anspruch bildet das Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt. Bei Bedarf können Sie den Wortlaut einzelner Regelungen unmittelbar im Gesetzestext nachlesen.

Zusätzliche Ausführungsbestimmungen zur Anerkennung von Weiterbildungen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Zuständige Behörde

Die Zuständigkeit für Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt liegt beim Landesverwaltungsamt. Auf dessen Website finden Sie weitergehende Informationen und direkte Kontaktmöglichkeiten.

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat Bildung, BAföG, Integration, Aussiedler, 2. SED-UnBerG
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Bildungsurlaub: Alle Infos & Kurse

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