Infos und anerkannte Bildungsurlaub-Angebote für Sachsen-Anhalt auf einen Blick.
Beschäftigte in Sachsen-Anhalt haben Anspruch auf Bildungsfreistellung (umgangssprachlich oft als „Bildungsurlaub“ bezeichnet). Sie können sich für Weiterbildungszwecke von der Arbeit freistellen lassen. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung und eine Übersicht anerkannter Kurse.
5 Tage pro Jahr (bei 5 Arbeitstagen pro Woche)
Beantragung spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
In Sachsen-Anhalt haben Sie Anspruch auf Bildungsfreistellung, wenn die folgenden Bedingungen auf Sie zutreffen:
Umfang des Anspruchs
Wenn Sie an 5 Tagen in der Woche arbeiten, beträgt Ihr Anspruch 5 Tage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr. Sofern Sie regelmäßig an weniger oder mehr Tagen in der Woche arbeiten, passt sich dieser Anspruch anteilig an; bei einer 3-Tage-Woche beläuft sich Ihr gesetzlicher Anspruch z. B. auf 3 Tage pro Jahr. Die tägliche Stundenanzahl ist dabei unerheblich, es zählen allein die Arbeitstage.
Gut zu wissen: Sie können den Anspruch aus zwei Kalenderjahren zusammenfassen. Wenn Sie z. B. an 5 Tagen in der Woche arbeiten, können Sie theoretisch alle zwei Jahre an einer 10-tägigen Weiterbildung teilnehmen.
Sie können an Kursen teilnehmen, die in Sachsen-Anhalt offiziell für die Bildungsfreistellung anerkannt sind. Eine Übersicht anerkannter Weiterbildungen finden Sie in unserer Kurssuche.
Dort listen wir auch Seminare auf, bei denen der Anbieter bereit ist, die Anerkennung auf Ihren Wunsch hin zu beantragen. Das vergrößert die Auswahl deutlich, da viele Veranstalter die Beantragung erst vornehmen, sobald seitens eines Teilnehmers konkretes Interesse besteht. Fragen Sie im Zweifelsfall einfach direkt beim Veranstalter nach.
Welche Kurse sind anerkennungsfähig?
Laut § 8 Abs. 1 des Bildungsfreistellungsgesetzes Sachsen-Anhalt müssen Bildungsveranstaltungen speziell einer berufsspezifischen Weiterbildung dienen, um anerkennungsfähig zu sein. Dazu zählen sowohl berufsübergreifende Fähigkeiten, wie etwa Fremdsprachenkenntnisse oder Computerfähigkeiten, als auch die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, wie Kreativität, Teamfähigkeit und Flexibilität. Weiterbildungen, die darauf abzielen, notwendige Abschlüsse für berufliche Qualifikationen zu erreichen – einschließlich der dazugehörigen Prüfungen – fallen ebenfalls unter diese Definition. Auch Online-Bildungsurlaube sind in Sachsen-Anhalt möglich, sofern sie ausdrücklich als solche beantragt und anerkannt wurden.
Es handelt sich stets um mehrtägige Kurse oder Tagesveranstaltungen, die im Rahmen einer zusammenhängenden Veranstaltungsreihe in Intervallen stattfinden. Pro Tag umfassen die Veranstaltungen in der Regel 8 Unterrichtsstunden, mindestens aber 6.
Die Bildungsfreistellung bietet Ihnen zwei wesentliche Vorteile:
Ihr regulärer Erholungsurlaub bleibt hiervon unberührt und in vollem Umfang erhalten.
Die Teilnahmegebühren sowie ggf. die Kosten für Anreise, Verpflegung und Übernachtung tragen Sie selbst.
So beantragen Sie Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt:
1. Veranstaltung auswählen
Wählen Sie eine geeignete Bildungsveranstaltung aus, die bereits in Sachsen-Anhalt anerkannt ist oder für die der Veranstalter bereit ist, die Anerkennung auf Ihren Wunsch hin zu beantragen.
2. Nachweise vom Veranstalter einholen
Lassen Sie sich vom Veranstalter folgende Dokumente zusenden:
3. Antrag beim Arbeitgeber stellen
Reichen Sie den Anerkennungsbescheid zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Bildungsfreistellung bei Ihrem Arbeitgeber ein. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen. Sie können hierfür folgende Vorlage nutzen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Freistellung für eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung gemäß dem Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt.
Den Anerkennungsbescheid und Informationen über den Inhalt der Veranstaltung habe ich diesem Schreiben beigefügt. Ich bitte um eine Bestätigung der Freistellung innerhalb der gesetzlichen Frist.
Mit freundlichen Grüßen
…
4. Rückmeldung des Arbeitgebers abwarten
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Ablehnung spätestens drei Wochen, in jedem Fall aber bis zu drei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn mitteilen, und die Gründe hierfür schriftlich darlegen. Wir empfehlen auch im Fall der Zusage das Einholen einer schriftlichen Bestätigung, damit für Ihre Planung alles rechtssicher dokumentiert ist.
5. Nach der Veranstaltung
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber nach Abschluss der Veranstaltung einen Nachweis über die Teilnahme übermitteln. Lassen Sie sich daher am Ende des Kurses vom Veranstalter eine schriftliche Teilnahmebescheinigung ausstellen.
Ja, in Sachsen-Anhalt können Sie Ihren jährlichen Anspruch auch in das folgende Kalenderjahr übertragen.
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt anspruchsberechtigt sind, kann Ihr Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsfreistellung nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen:
Eine Ablehnung muss Ihnen gegenüber schriftlich und unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden. Dies muss unverzüglich geschehen – in der Regel spätestens drei Wochen, in jedem Fall aber spätestens bis zu drei Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung.
Achten Sie zudem darauf, Ihrem Antrag alle erforderlichen Nachweise des Veranstalters (Anerkennungsbescheid, Inhalte, Zeitraum) beizufügen.
Die Anerkennung von Weiterbildungen ist Sache des Veranstalters. Teilnehmende können selbst keine Kurse anerkennen lassen.
Die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen erfolgt durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Die Website und Kontaktdaten finden Sie hier auf dieser Seite. Anbieter müssen ihren Antrag auf Anerkennung spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn schriftlich einreichen.
Die Rechtsgrundlage für Ihren Anspruch bildet das Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt. Bei Bedarf können Sie den Wortlaut einzelner Regelungen unmittelbar im Gesetzestext nachlesen.
Zusätzliche Ausführungsbestimmungen zur Anerkennung von Weiterbildungen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Zuständigkeit für Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt liegt beim Landesverwaltungsamt. Auf dessen Website finden Sie weitergehende Informationen und direkte Kontaktmöglichkeiten.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat Bildung, BAföG, Integration, Aussiedler, 2. SED-UnBerG
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
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