Infos und anerkannte Bildungsurlaub-Angebote für Schleswig-Holstein auf einen Blick.
Beschäftigte in Schleswig-Holstein haben Anspruch auf Bildungsfreistellung (umgangssprachlich oft als „Bildungsurlaub“ bezeichnet). Sie können sich für Weiterbildungszwecke von der Arbeit freistellen lassen. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung und eine Übersicht anerkannter Kurse.
5 Tage pro Jahr (bei 5 Arbeitstagen pro Woche)
Beantragung spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Sie haben Anspruch auf Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein, wenn folgende drei Punkte auf Sie zutreffen:
Umfang des Anspruchs
Der Umfang entspricht der Anzahl Ihrer regelmäßigen Arbeitstage pro Woche. Wenn Sie an 5 Tagen in der Woche arbeiten, haben Sie Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr. Arbeiten Sie regelmäßig an mehr oder weniger Tagen, passt sich dieser Anspruch entsprechend an (z. B. bei einer 3-Tage-Woche auf 3 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr). Die tägliche Stundenanzahl spielt dabei keine Rolle. Es zählen allein Ihre wöchentlichen Arbeitstage.
Gut zu wissen: Sie können den Anspruch aus dem aktuellen und dem folgenden Jahr zusammenfassen (Verblockung), um an einer längeren Weiterbildung teilzunehmen. Wenn Sie z. B. an 5 Tagen in der Woche arbeiten, können Sie theoretisch alle zwei Jahre an einer 10-tägigen Weiterbildung teilnehmen.
Wenn Sie planen, Ihren Anspruch für das nächste Jahr anzusparen, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres schriftlich mitteilen.
Sie können an Kursen teilnehmen, die in Schleswig-Holstein offiziell für die Bildungsfreistellung anerkannt sind. Eine Übersicht anerkannter Weiterbildungen finden Sie in unserer Kurssuche.
Dort listen wir auch Seminare auf, bei denen der Anbieter bereit ist, die Anerkennung auf Ihren Wunsch hin zu beantragen. Das vergrößert die Auswahl deutlich, da viele Veranstalter die Beantragung erst vornehmen, sobald seitens eines Teilnehmers konkretes Interesse besteht. Fragen Sie im Zweifelsfall einfach direkt beim Veranstalter nach.
Die Teilnahmegebühren sowie ggf. die Kosten für Anreise, Verpflegung und Übernachtung tragen Sie selbst. Die Bildungsfreistellung unterstützt Sie durch zwei wesentliche Vorteile:
Ihr regulärer Erholungsurlaub bleibt hiervon unberührt und in vollem Umfang erhalten.
Ja, in Schleswig-Holstein gibt es die Möglichkeit, ergänzend zur Bildungsfreistellung den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein zu beanspruchen.
Dieser ist für Erwerbstätige vorgesehen, die ihre beruflichen Kenntnisse erweitern möchten und dabei von ihrem Arbeitgeber finanziell unterstützt werden. Mit diesem Programm können die Kosten für Weiterbildungen bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro bezuschusst werden. Die Unterstützung ist gezielt für Personen gedacht, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Pauschalsatzes, der 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten abdeckt. Wichtig: Ihr Arbeitgeber muss sich zu mindestens 40 Prozent an den förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen und bei höherpreisigen Weiterbildungen die Differenz zwischen den maximal geförderten 5.000 Euro und den tatsächlichen Seminarkosten tragen.
Wesentliche weitere Eckpunkte:
Die bewilligende Behörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Infoseite der IB.SH zum Weiterbildungsbonus.
So beantragen Sie Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein:
1. Veranstaltung auswählen
Wählen Sie eine geeignete Bildungsveranstaltung aus, die bereits in Schleswig-Holstein anerkannt ist oder für die der Veranstalter bereit ist, die Anerkennung auf Ihren Wunsch hin zu beantragen.
2. Anerkennungsbescheid vom Veranstalter einholen
Lassen Sie sich vom Veranstalter eine Kopie des offiziellen Anerkennungsbescheides für Schleswig-Holstein zusenden.
3. Antrag beim Arbeitgeber stellen
Reichen Sie den Anerkennungsbescheid zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Bildungsfreistellung bei Ihrem Arbeitgeber ein. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen. Sie können hierfür folgende Vorlage nutzen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Freistellung für eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung gemäß dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG).
Den Anerkennungsbescheid habe ich diesem Schreiben beigefügt. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Freistellung.
Mit freundlichen Grüßen
…
4. Rückmeldung des Arbeitgebers abwarten
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Ablehnung unter Angabe des Grundes unverzüglich schriftlich mitteilen. Wir empfehlen auch im Fall der Zusage das Einholen einer schriftlichen Bestätigung, damit für Ihre Planung alles rechtssicher dokumentiert ist.
5. Nach der Veranstaltung
Ihr Arbeitgeber darf nach Abschluss der Veranstaltung einen Nachweis über Ihre Teilnahme verlangen. Lassen Sie sich daher am Ende des Kurses vom Veranstalter eine schriftliche Teilnahmebescheinigung ausstellen.
Ja, in Schleswig-Holstein haben Sie die Möglichkeit, Ihren Anspruch aus zwei Kalenderjahren zu kombinieren (auch „Verblockung“ genannt).
Zusammenfassung
Sie können die Ansprüche aus dem aktuellen und dem folgenden Jahr zusammenfassen, um an einer längeren Fortbildung am Stück teilzunehmen. Bei einer 5-Tage-Woche können Sie so beispielsweise alle zwei Jahre an einer 10-tägigen Weiterbildung teilnehmen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung passt sich dieser Umfang entsprechend an. Bei einer 3-Tage-Woche können Sie so z. B. statt an einer 3-tägigen Veranstaltung pro Kalenderjahr an einer 6-tägigen Weiterbildung innerhalb von zwei Jahren teilnehmen.
Anmeldung der Verblockung
Um von Ihrem Anspruch auf Zusammenlegung Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres schriftlich mitteilen, dass Sie Ihren Anspruch für das folgende Jahr ansparen möchten. Sollten Sie diese Frist versäumen, ist eine rückwirkende Zusammenlegung im nächsten Jahr nur noch mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers möglich.
Wenn Sie in Schleswig-Holstein anspruchsberechtigt sind, kann Ihr Arbeitgeber den Antrag nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen:
Eine Ablehnung muss Ihnen gegenüber schriftlich und unter Angabe der Gründe unverzüglich mitgeteilt werden. Wurde Ihnen die Freistellung im laufenden Kalenderjahr wiederholt versagt, wird Ihr Anspruch automatisch auf das folgende Jahr übertragen. In diesem Fall darf der Arbeitgeber im nächsten Jahr die Freistellung nicht erneut aus den gleichen Gründen verweigern.
Die Anerkennung von Weiterbildungen ist Sache des Veranstalters. Teilnehmende können selbst keine Kurse anerkennen lassen.
Für Bildungsanbieter: Anerkennung von Veranstaltungen in Schleswig-Holstein
Zuständig für die Anerkennung ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Als Bildungsanbieter müssen Sie Ihre Anträge dort einreichen, um Kurse offiziell für die Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein anerkennen zu lassen.
Frist
Der Antrag auf Anerkennung muss spätestens zehn Wochen vor Beginn der Veranstaltung vollständig bei der IB.SH vorliegen.
Wiederholungsveranstaltungen
Die Anerkennung wird jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt. Als Anbieter müssen Sie sicherstellen, dass Thema, Lernziele und Zeitplan während der Dauer der Anerkennung im Wesentlichen unverändert bleiben. Wesentliche Änderungen müssen der IB.SH sofort gemeldet werden.
Kursformate
Weiterbildungen können auch in digitaler bzw. hybrider Form anerkannt werden, sofern sie den vorgegebenen zeitlichen Rahmen einhalten. Voraussetzung ist zudem eine permanente synchrone Kommunikation: Die Inhalte müssen in Echtzeit vermittelt werden, um einen direkten Austausch unter den Teilnehmenden während der gesamten Kurszeit zu ermöglichen. Als Veranstalter müssen Sie die tatsächliche Anwesenheit der Teilnehmenden sicherstellen. Reine Online-Selbstlernangebote können also nicht anerkannt werden.
Unterrichtsumfang
Es müssen strikte Zeitvorgaben eingehalten werden, die sich nach dem Beschäftigungsumfang der Zielgruppe richten:
Die Rechtsgrundlage für Ihren Anspruch bildet das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG). Bei Bedarf können Sie den Wortlaut einzelner Regelungen unmittelbar im Gesetzestext nachlesen.
Weitere Ausführungsbestimmungen zur Anerkennung von Weiterbildungen ergeben sich aus der Bildungsfreistellungsverordnung – BilFVO des Landes Schleswig-Holstein.
Für die Anerkennung von Bildungsurlauben in Schleswig-Holstein ist die Investitionsbank des Landes (IB.SH) zuständig. Auf deren Website finden Sie alle wichtigen Informationen und Kontaktmöglichkeiten. Informationen für Teilnehmende stellt neben Bildungsurlaub.de auch das Landesportal Schleswig-Holstein bereit.
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Bereich Arbeitsmarktförderung
Fleethörn 29 – 31
24103 Kiel
Landesportal Schleswig-Holstein
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