Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) in Schleswig-Holstein

Infos und anerkannte Bildungsurlaub-Angebote für Schleswig-Holstein auf einen Blick.

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Fakten auf einen Blick

Beschäftigte in Schleswig-Holstein haben Anspruch auf Bildungsfreistellung (umgangssprachlich oft als „Bildungsurlaub“ bezeichnet). Sie können sich für Weiterbildungszwecke von der Arbeit freistellen lassen. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung und eine Übersicht anerkannter Kurse.

Anspruch

5 Tage pro Jahr (bei 5 Arbeitstagen pro Woche)

Frist

Beantragung spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

Einschränkungen
  • Der Kurs muss offiziell für die Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein anerkannt sein
  • Anspruch erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit

Häufige Fragen zur Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein

Habe ich Anspruch auf Bildungsfreistellung und wie viele Tage sind es?

Sie haben Anspruch auf Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein, wenn folgende drei Punkte auf Sie zutreffen:

  • Sie sind Arbeitnehmer, Auszubildender oder Beamter/Richter des Landes.
  • Ihr Arbeitsschwerpunkt liegt in Schleswig-Holstein.
  • Ihr Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten.

Umfang des Anspruchs

Der Umfang entspricht der Anzahl Ihrer regelmäßigen Arbeitstage pro Woche. Wenn Sie an 5 Tagen in der Woche arbeiten, haben Sie Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr. Arbeiten Sie regelmäßig an mehr oder weniger Tagen, passt sich dieser Anspruch entsprechend an (z. B. bei einer 3-Tage-Woche auf 3 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr). Die tägliche Stundenanzahl spielt dabei keine Rolle. Es zählen allein Ihre wöchentlichen Arbeitstage.

Gut zu wissen: Sie können den Anspruch aus dem aktuellen und dem folgenden Jahr zusammenfassen (Verblockung), um an einer längeren Weiterbildung teilzunehmen. Wenn Sie z. B. an 5 Tagen in der Woche arbeiten, können Sie theoretisch alle zwei Jahre an einer 10-tägigen Weiterbildung teilnehmen.

Wenn Sie planen, Ihren Anspruch für das nächste Jahr anzusparen, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres schriftlich mitteilen.

An welchen Kursen kann ich teilnehmen?

Sie können an Kursen teilnehmen, die in Schleswig-Holstein offiziell für die Bildungsfreistellung anerkannt sind. Eine Übersicht anerkannter Weiterbildungen finden Sie in unserer Kurssuche.

Dort listen wir auch Seminare auf, bei denen der Anbieter bereit ist, die Anerkennung auf Ihren Wunsch hin zu beantragen. Das vergrößert die Auswahl deutlich, da viele Veranstalter die Beantragung erst vornehmen, sobald seitens eines Teilnehmers konkretes Interesse besteht. Fragen Sie im Zweifelsfall einfach direkt beim Veranstalter nach.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Teilnahmegebühren sowie ggf. die Kosten für Anreise, Verpflegung und Übernachtung tragen Sie selbst. Die Bildungsfreistellung unterstützt Sie durch zwei wesentliche Vorteile:

  • Freistellung: Sie werden für die Dauer der Weiterbildung von Ihrer Arbeitspflicht entbunden, um sich vollumfänglich auf Ihre Qualifizierung konzentrieren zu können.
  • Entgeltfortzahlung: Ihr Gehalt wird während der Bildungsmaßnahme in voller Höhe weitergezahlt – es entsteht Ihnen also kein Einkommensverlust.

Ihr regulärer Erholungsurlaub bleibt hiervon unberührt und in vollem Umfang erhalten.

Gibt es weitere Fördermöglichkeiten?

Ja, in Schleswig-Holstein gibt es die Möglichkeit, ergänzend zur Bildungsfreistellung den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein zu beanspruchen.

Dieser ist für Erwerbstätige vorgesehen, die ihre beruflichen Kenntnisse erweitern möchten und dabei von ihrem Arbeitgeber finanziell unterstützt werden. Mit diesem Programm können die Kosten für Weiterbildungen bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro bezuschusst werden. Die Unterstützung ist gezielt für Personen gedacht, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Pauschalsatzes, der 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten abdeckt. Wichtig: Ihr Arbeitgeber muss sich zu mindestens 40 Prozent an den förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen und bei höherpreisigen Weiterbildungen die Differenz zwischen den maximal geförderten 5.000 Euro und den tatsächlichen Seminarkosten tragen.

Wesentliche weitere Eckpunkte:

  • Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Beginn des Kurses gestellt werden
  • Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden werden nicht bezuschusst
  • Die Teilnahme an Kursen, die dem Erlernen von Sprachen dienen, ist leider nicht förderfähig
  • Der Weiterbildungsträger muss nach ISO 9001, AZAV oder Prüfsiegel „Geprüfte Weiterbildungsein­richtung von Weiterbildung Hamburg e. V.“ zertifiziert sein
  • Neben Ihren eigenen Angaben sind Unterschriften des Weiterbildungsträgers und Ihres Arbeitgebers erforderlich
  • Die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss des Kurses und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Die bewilligende Behörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Infoseite der IB.SH zum Weiterbildungsbonus.

Wie beantrage ich Bildungsfreistellung?

So beantragen Sie Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein:

1. Veranstaltung auswählen

Wählen Sie eine geeignete Bildungsveranstaltung aus, die bereits in Schleswig-Holstein anerkannt ist oder für die der Veranstalter bereit ist, die Anerkennung auf Ihren Wunsch hin zu beantragen.

2. Anerkennungsbescheid vom Veranstalter einholen

Lassen Sie sich vom Veranstalter eine Kopie des offiziellen Anerkennungsbescheides für Schleswig-Holstein zusenden.

3. Antrag beim Arbeitgeber stellen

Reichen Sie den Anerkennungsbescheid zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Bildungsfreistellung bei Ihrem Arbeitgeber ein. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen. Sie können hierfür folgende Vorlage nutzen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Freistellung für eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung gemäß dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG).

  • Titel der Veranstaltung: ….
  • Zeitraum: vom …. bis zum ….
  • Veranstalter: ….

Den Anerkennungsbescheid habe ich diesem Schreiben beigefügt. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Freistellung.

Mit freundlichen Grüßen

4. Rückmeldung des Arbeitgebers abwarten

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Ablehnung unter Angabe des Grundes unverzüglich schriftlich mitteilen. Wir empfehlen auch im Fall der Zusage das Einholen einer schriftlichen Bestätigung, damit für Ihre Planung alles rechtssicher dokumentiert ist.

5. Nach der Veranstaltung

Ihr Arbeitgeber darf nach Abschluss der Veranstaltung einen Nachweis über Ihre Teilnahme verlangen. Lassen Sie sich daher am Ende des Kurses vom Veranstalter eine schriftliche Teilnahmebescheinigung ausstellen.

Kann ich den Anspruch aus zwei Jahren zusammenlegen?

Ja, in Schleswig-Holstein haben Sie die Möglichkeit, Ihren Anspruch aus zwei Kalenderjahren zu kombinieren (auch „Verblockung“ genannt).

Zusammenfassung

Sie können die Ansprüche aus dem aktuellen und dem folgenden Jahr zusammenfassen, um an einer längeren Fortbildung am Stück teilzunehmen. Bei einer 5-Tage-Woche können Sie so beispielsweise alle zwei Jahre an einer 10-tägigen Weiterbildung teilnehmen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung passt sich dieser Umfang entsprechend an. Bei einer 3-Tage-Woche können Sie so z. B. statt an einer 3-tägigen Veranstaltung pro Kalenderjahr an einer 6-tägigen Weiterbildung innerhalb von zwei Jahren teilnehmen.

Anmeldung der Verblockung

Um von Ihrem Anspruch auf Zusammenlegung Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres schriftlich mitteilen, dass Sie Ihren Anspruch für das folgende Jahr ansparen möchten. Sollten Sie diese Frist versäumen, ist eine rückwirkende Zusammenlegung im nächsten Jahr nur noch mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers möglich.

Kann mein Antrag auf Bildungsfreistellung abgelehnt werden? 

Wenn Sie in Schleswig-Holstein anspruchsberechtigt sind, kann Ihr Arbeitgeber den Antrag nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen:

  • Fristversäumnis: Der Antrag muss in der Regel spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich eingereicht werden.
  • Zwingende betriebliche Belange: Wenn dringende dienstliche Gründe (z. B. Personalnotstand oder unvorhersehbare Auftragsspitzen) gegen Ihre Abwesenheit sprechen.
  • Vorrangige Urlaubswünsche: Wenn Urlaubswünsche anderer Kolleginnen und Kollegen unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.

Eine Ablehnung muss Ihnen gegenüber schriftlich und unter Angabe der Gründe unverzüglich mitgeteilt werden. Wurde Ihnen die Freistellung im laufenden Kalenderjahr wiederholt versagt, wird Ihr Anspruch automatisch auf das folgende Jahr übertragen. In diesem Fall darf der Arbeitgeber im nächsten Jahr die Freistellung nicht erneut aus den gleichen Gründen verweigern.

Wie kann ich einen Kurs als Bildungsfreistellung anerkennen lassen?

Die Anerkennung von Weiterbildungen ist Sache des Veranstalters. Teilnehmende können selbst keine Kurse anerkennen lassen.

Für Bildungsanbieter: Anerkennung von Veranstaltungen in Schleswig-Holstein

Zuständig für die Anerkennung ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Als Bildungsanbieter müssen Sie Ihre Anträge dort einreichen, um Kurse offiziell für die Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein anerkennen zu lassen.

Frist

Der Antrag auf Anerkennung muss spätestens zehn Wochen vor Beginn der Veranstaltung vollständig bei der IB.SH vorliegen.

Wiederholungsveranstaltungen

Die Anerkennung wird jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt. Als Anbieter müssen Sie sicherstellen, dass Thema, Lernziele und Zeitplan während der Dauer der Anerkennung im Wesentlichen unverändert bleiben. Wesentliche Änderungen müssen der IB.SH sofort gemeldet werden.

Kursformate

Weiterbildungen können auch in digitaler bzw. hybrider Form anerkannt werden, sofern sie den vorgegebenen zeitlichen Rahmen einhalten. Voraussetzung ist zudem eine permanente synchrone Kommunikation: Die Inhalte müssen in Echtzeit vermittelt werden, um einen direkten Austausch unter den Teilnehmenden während der gesamten Kurszeit zu ermöglichen. Als Veranstalter müssen Sie die tatsächliche Anwesenheit der Teilnehmenden sicherstellen. Reine Online-Selbstlernangebote können also nicht anerkannt werden.

Unterrichtsumfang

Es müssen strikte Zeitvorgaben eingehalten werden, die sich nach dem Beschäftigungsumfang der Zielgruppe richten:

  • Regelfall (Ganztägig): Eine ganztägige Veranstaltung muss pro Tag mindestens sieben Zeitstunden umfassen, die sich aus 5,5 Zeitstunden reiner Unterrichtszeit und 1,5 Zeitstunden pädagogisch begründeten Pausen zusammensetzen.
  • Teilzeit-Option: Für Beschäftigte, die die Hälfte oder weniger der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten leisten, reicht ein Umfang von 3,5 Zeitstunden pro Tag (davon 3 Zeitstunden reine Lehre und 0,5 Stunden pädagogische Pause).
  • Flexibilität bei mehrtägigen Kursen: Der geforderte Zeitumfang kann im Durchschnitt der Veranstaltungstage erreicht werden. Dabei müssen jedoch an jedem einzelnen Tag mindestens drei Zeitstunden Unterricht nachgewiesen werden. Pro Tag werden maximal zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) angerechnet.
  • Ausschlüsse: Zeiten für die An- und Abreise sowie Inhalte, die nicht den gesetzlichen Kriterien entsprechen (Negativkatalog), zählen nicht zur Unterrichtszeit. Zudem ist es unzulässig, einzelne freie Tage durch Mehrarbeit an den übrigen Kurstagen „herauszuarbeiten“.

Welche Rechtsgrundlage gilt für die Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein?

Die Rechtsgrundlage für Ihren Anspruch bildet das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG). Bei Bedarf können Sie den Wortlaut einzelner Regelungen unmittelbar im Gesetzestext nachlesen.

Weitere Ausführungsbestimmungen zur Anerkennung von Weiterbildungen ergeben sich aus der Bildungsfreistellungsverordnung – BilFVO des Landes Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle

Für die Anerkennung von Bildungsurlauben in Schleswig-Holstein ist die Investitionsbank des Landes (IB.SH) zuständig. Auf deren Website finden Sie alle wichtigen Informationen und Kontaktmöglichkeiten. Informationen für Teilnehmende stellt neben Bildungsurlaub.de auch das Landesportal Schleswig-Holstein bereit.

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Bereich Arbeitsmarktförderung
Fleethörn 29 – 31
24103 Kiel

Landesportal Schleswig-Holstein

Bildungsurlaub: Alle Infos & Kurse

Seit den 90er Jahren ist Bildungsurlaub.de das zentrale und unabhängige Infoportal für Bildungsurlaub.

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