Alle Infos und anerkannte Angebote entdecken.
Beschäftigte in Bremen haben Anspruch auf Bildungszeit (umgangssprachlich oft als „Bildungsurlaub“ bezeichnet). Sie können sich für Weiterbildungszwecke von der Arbeit freistellen lassen. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung und eine Übersicht anerkannter Kurse.
10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Arbeitstagen pro Woche)
Beantragung spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn
In Bremen haben Sie Anspruch auf Bildungszeit, wenn die folgenden Bedingungen auf Sie zutreffen:
Umfang des Anspruchs
Wenn Sie an 5 Tagen pro Woche arbeiten, stehen Ihnen innerhalb von zwei Jahren zehn Tage Bildungszeit zu. Arbeiten Sie an mehr oder weniger als 5 Tagen pro Woche, passt sich Ihr Anspruch entsprechend an. Aus einer 3-Tage-Woche resultieren beispielsweise 6 Tage Bildungszeit innerhalb von zwei Jahren; aus einer 4-Tage-Woche 8 Tage. Die tägliche Stundenzahl spielt dabei keine Rolle.
In Bremen bietet Ihnen die Bildungszeit die Möglichkeit, sich persönlich weiterzuentwickeln, ohne dass die Inhalte einen direkten Bezug zu Ihrer aktuellen Beschäftigung haben müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Veranstaltung nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz (BremBZG) anerkannt ist.
Eine große Auswahl passender Weiterbildungen finden Sie direkt in unserer Kurssuche. Dort listen wir auch Seminare auf, die aktuell noch nicht offiziell anerkannt sind – für die der Anbieter jedoch bereit ist, die Anerkennung auf Ihren Wunsch hin zu beantragen. Dies vergrößert Ihre Auswahl an Kursen deutlich. Fragen Sie im Zweifelsfall einfach direkt beim Anbieter nach.
Ihr Arbeitgeber kann einen Nachweis über die Anmeldung sowie nach Abschluss der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung verlangen. Erfahrene Bildungsanbieter kennen diesen Prozess und stellen Ihnen die nötigen Unterlagen gerne bereit.
Dauer und Umfang der Veranstaltungen
Eine Weiterbildung kann bereits ab einem Tag als Bildungszeit anerkannt werden; bei eintägigen Veranstaltungen sind mindestens 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten erforderlich.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen müssen es im Durchschnitt 6 Unterrichtsstunden pro Tag sein. Reisezeiten werden nicht angerechnet.
Sonderregelung für Teilzeitkräfte
Seit 2024 gibt es eine Erleichterung für Teilzeitbeschäftigte, deren Arbeitszeit bei 50 % oder weniger einer Vollzeitstelle liegt: Wenn die Veranstaltung explizit für diesen Personenkreis ausgeschrieben ist, reicht ein Umfang von mindestens 4 Unterrichtsstunden täglich für die Anerkennung aus.
Die Teilnahmegebühren sowie anfallende Kosten für Anreise, Verpflegung und Übernachtung sind von Ihnen selbst zu tragen.
Die Förderung durch Bildungszeit erfolgt auf zwei Ebenen:
Ihr regulärer Erholungsurlaub bleibt hiervon unberührt und bleibt in vollem Umfang erhalten.
Wenn Sie in Bremen anspruchsberechtigt sind und einen passenden Kurs gefunden haben, holen Sie folgende Dokumente vom Kursanbieter ein:
Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit den beiden oben genannten Dokumenten spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn an Ihren Arbeitgeber (Personalabteilung oder Führungskraft). In der Regel genügt dafür eine formlose E-Mail.
Wichtig: Lassen Sie sich die Genehmigung schriftlich bestätigen, damit für Ihre Planung alles rechtssicher dokumentiert ist. Nach dem Kurs sollten Sie sich zudem Ihre Teilnahme vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen. Die Bescheinigung leiten Sie dann als Nachweis an Ihren Arbeitgeber weiter.
Für Ihren Antrag können Sie die folgende Vorlage nutzen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Freistellung für eine anerkannte Bildungszeit-Veranstaltung gemäß dem Bremischen Bildungszeitgesetz (BremBZG).
Die notwendigen Unterlagen des Veranstalters (Anmeldebestätigung und Anerkennungsnachweis) habe ich beigefügt.
Ich bitte um eine Bestätigung der Freistellung innerhalb der gesetzlichen Frist.
Mit freundlichen Grüßen
…
Ja, das ist grundsätzlich möglich. In Bremen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf insgesamt 10 Arbeitstage Bildungszeit innerhalb eines Zeitraums von zwei Kalenderjahren.
Die 10 Tage innerhalb dieses Zweijahreszeitraums können Sie flexibel nutzen:
Nicht genutzte Bildungszeittage verfallen am Ende des Zweijahreszeitraums. Sie können diese nicht in den nächsten Zeitraum mitnehmen.
Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag auf Bildungszeit Antrag nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen oder soziale Gründe vorliegen, durch die andere Mitarbeitende bei der Abwesenheitsplanung Vorrang haben. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, muss Ihnen der Arbeitgeber dies so schnell wie möglich mitteilen, in der Regel innerhalb einer Woche.
Zeitliche Einschränkungen für bestimmte Berufsgruppen
Lehrkräfte an Schulen, sozialpädagogische Fachkräfte im Schuldienst sowie Professorinnen, Professoren und hauptberuflich Lehrende an Hochschulen können Bildungszeit nur in der unterrichts- oder veranstaltungsfreien Zeit in Anspruch nehmen.
Die Anerkennung von Weiterbildungen ist Sache des Veranstalters. Teilnehmende können selbst keine Kurse anerkennen lassen.
Der Antrag auf Anerkennung muss spätestens drei Monate vor Kursbeginn bei der zuständigen Behörde in Bremen eingereicht werden. In Ausnahmefällen kann die Behörde auch eine spätere Einreichung gestatten.
Die Rechtsgrundlage bildet das Bremische Bildungszeitgesetz (BremBZG). Bei Bedarf können Sie den Wortlaut einzelner Regelungen unmittelbar im Gesetzestext nachlesen.
Ergänzend zum Gesetz gibt es eine Verordnung mit Hinweisen zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen.
Zuständig für die Bildungszeit in Bremen ist die Dienststelle des Senators für Kinder und Bildung. Auf deren Website finden Beschäftigte, Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen alle nötigen Formulare, die gesetzlichen Grundlagen sowie direkte Kontaktmöglichkeiten.
Der Senator für Kinder und Bildung
Referat 23
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
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