Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit in Bremen

Alle Infos und anerkannte Angebote entdecken.

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Fakten auf einen Blick

Beschäftigte in Bremen haben Anspruch auf Bildungszeit (umgangssprachlich oft als „Bildungsurlaub“ bezeichnet). Sie können sich für Weiterbildungszwecke von der Arbeit freistellen lassen. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung und eine Übersicht anerkannter Kurse.

Anspruch

10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Arbeitstagen pro Woche)

Frist

Beantragung spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn

Einschränkungen
  • Anspruch erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit

Häufige Fragen zur Bildungszeit in Bremen

Habe ich Anspruch auf Bildungszeit und wie viele Tage sind es?

In Bremen haben Sie Anspruch auf Bildungszeit, wenn die folgenden Bedingungen auf Sie zutreffen:

  • Sie sind Arbeitnehmer (auch Mini-Jobber), Auszubildender, in Heimarbeit Beschäftigter oder arbeiten in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung (auch in Heimarbeit)
  • Ihr Beschäftigungsverhältnis hat ihren Schwerpunkt im Bundesland Bremen
  • Sie sind mindestens seit 6 Monaten in Ihrem Betrieb beschäftigt

Umfang des Anspruchs

Wenn Sie an 5 Tagen pro Woche arbeiten, stehen Ihnen innerhalb von zwei Jahren zehn Tage Bildungszeit zu. Arbeiten Sie an mehr oder weniger als 5 Tagen pro Woche, passt sich Ihr Anspruch entsprechend an. Aus einer 3-Tage-Woche resultieren beispielsweise 6 Tage Bildungszeit innerhalb von zwei Jahren; aus einer 4-Tage-Woche 8 Tage. Die tägliche Stundenzahl spielt dabei keine Rolle.

An welchen Kursen kann ich teilnehmen? Welche Kurse sind anerkannt?

In Bremen bietet Ihnen die Bildungszeit die Möglichkeit, sich persönlich weiterzuentwickeln, ohne dass die Inhalte einen direkten Bezug zu Ihrer aktuellen Beschäftigung haben müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Veranstaltung nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz (BremBZG) anerkannt ist.

Eine große Auswahl passender Weiterbildungen finden Sie direkt in unserer Kurssuche. Dort listen wir auch Seminare auf, die aktuell noch nicht offiziell anerkannt sind – für die der Anbieter jedoch bereit ist, die Anerkennung auf Ihren Wunsch hin zu beantragen. Dies vergrößert Ihre Auswahl an Kursen deutlich. Fragen Sie im Zweifelsfall einfach direkt beim Anbieter nach.

Ihr Arbeitgeber kann einen Nachweis über die Anmeldung sowie nach Abschluss der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung verlangen. Erfahrene Bildungsanbieter kennen diesen Prozess und stellen Ihnen die nötigen Unterlagen gerne bereit.

Dauer und Umfang der Veranstaltungen

Eine Weiterbildung kann bereits ab einem Tag als Bildungszeit anerkannt werden; bei eintägigen Veranstaltungen sind mindestens 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten erforderlich.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen müssen es im Durchschnitt 6 Unterrichtsstunden pro Tag sein. Reisezeiten werden nicht angerechnet.

Sonderregelung für Teilzeitkräfte

Seit 2024 gibt es eine Erleichterung für Teilzeitbeschäftigte, deren Arbeitszeit bei 50 % oder weniger einer Vollzeitstelle liegt: Wenn die Veranstaltung explizit für diesen Personenkreis ausgeschrieben ist, reicht ein Umfang von mindestens 4 Unterrichtsstunden täglich für die Anerkennung aus.

Welche Kosten kommen auf mich zu? 

Die Teilnahmegebühren sowie anfallende Kosten für Anreise, Verpflegung und Übernachtung sind von Ihnen selbst zu tragen.

Die Förderung durch Bildungszeit erfolgt auf zwei Ebenen:

  • Freistellung: Sie erhalten für den Zeitraum der Weiterbildung die nötige Zeit durch eine Befreiung von Ihrer Arbeitspflicht.
  • Entgeltfortzahlung: Ihr Gehalt wird während der Bildungsmaßnahme weitergezahlt, sodass kein Einkommensverlust entsteht.

Ihr regulärer Erholungsurlaub bleibt hiervon unberührt und bleibt in vollem Umfang erhalten.

Wie beantrage ich Bildungszeit in Bremen?

Wenn Sie in Bremen anspruchsberechtigt sind und einen passenden Kurs gefunden haben, holen Sie folgende Dokumente vom Kursanbieter ein:

  • Ihre Anmeldebestätigung
  • Die Anerkennungsbestätigung für das Bundesland Bremen

Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit den beiden oben genannten Dokumenten spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn an Ihren Arbeitgeber (Personalabteilung oder Führungskraft). In der Regel genügt dafür eine formlose E-Mail.

Wichtig: Lassen Sie sich die Genehmigung schriftlich bestätigen, damit für Ihre Planung alles rechtssicher dokumentiert ist. Nach dem Kurs sollten Sie sich zudem Ihre Teilnahme vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen. Die Bescheinigung leiten Sie dann als Nachweis an Ihren Arbeitgeber weiter.

Für Ihren Antrag können Sie die folgende Vorlage nutzen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Freistellung für eine anerkannte Bildungszeit-Veranstaltung gemäß dem Bremischen Bildungszeitgesetz (BremBZG).

  • Titel der Veranstaltung: ….
  • Zeitraum: vom …. bis zum ….
  • Veranstalter: ….

Die notwendigen Unterlagen des Veranstalters (Anmeldebestätigung und Anerkennungsnachweis) habe ich beigefügt.

Ich bitte um eine Bestätigung der Freistellung innerhalb der gesetzlichen Frist.

Mit freundlichen Grüßen

Kann ich den Anspruch aus zwei Jahren zusammenlegen? 

Ja, das ist grundsätzlich möglich. In Bremen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf insgesamt 10 Arbeitstage Bildungszeit innerhalb eines Zeitraums von zwei Kalenderjahren.

Die 10 Tage innerhalb dieses Zweijahreszeitraums können Sie flexibel nutzen:

  • Keine Blockpflicht: Sie müssen die Tage nicht am Stück nehmen. Eine Veranstaltung muss lediglich mindestens einen Tag (bzw. acht Unterrichtsstunden) dauern.
  • Mehrere Kurse möglich: Sie können den Anspruch auf verschiedene kürzere Seminare aufteilen.

Nicht genutzte Bildungszeittage verfallen am Ende des Zweijahreszeitraums. Sie können diese nicht in den nächsten Zeitraum mitnehmen.

Unter welchen Bedingungen kann mein Antrag auf Bildungszeit abgelehnt werden? 

Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag auf Bildungszeit Antrag nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen oder soziale Gründe vorliegen, durch die andere Mitarbeitende bei der Abwesenheitsplanung Vorrang haben. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, muss Ihnen der Arbeitgeber dies so schnell wie möglich mitteilen, in der Regel innerhalb einer Woche.

Zeitliche Einschränkungen für bestimmte Berufsgruppen

Lehrkräfte an Schulen, sozialpädagogische Fachkräfte im Schuldienst sowie Professorinnen, Professoren und hauptberuflich Lehrende an Hochschulen können Bildungszeit nur in der unterrichts- oder veranstaltungsfreien Zeit in Anspruch nehmen.

Wie kann ich einen Kurs als Bildungszeit anerkennen lassen? 

Die Anerkennung von Weiterbildungen ist Sache des Veranstalters. Teilnehmende können selbst keine Kurse anerkennen lassen.

Der Antrag auf Anerkennung muss spätestens drei Monate vor Kursbeginn bei der zuständigen Behörde in Bremen eingereicht werden. In Ausnahmefällen kann die Behörde auch eine spätere Einreichung gestatten.

Welche Rechtsgrundlage gilt für die Bildungszeit in Bremen?

Die Rechtsgrundlage bildet das Bremische Bildungszeitgesetz (BremBZG). Bei Bedarf können Sie den Wortlaut einzelner Regelungen unmittelbar im Gesetzestext nachlesen.

Ergänzend zum Gesetz gibt es eine Verordnung mit Hinweisen zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen.

Zuständige Behörde

Zuständig für die Bildungszeit in Bremen ist die Dienststelle des Senators für Kinder und Bildung. Auf deren Website finden Beschäftigte, Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen alle nötigen Formulare, die gesetzlichen Grundlagen sowie direkte Kontaktmöglichkeiten.

Der Senator für Kinder und Bildung
Referat 23
Rembertiring 8-12
28195 Bremen

Bildungsurlaub: Alle Infos & Kurse

Seit den 90er Jahren ist Bildungsurlaub.de das zentrale und unabhängige Infoportal für Bildungsurlaub.

Idyllischer Platz in Bremen