
Beim Bildungsurlaub gilt: die Lohnfortzahlung übernimmt der Arbeitgeber, die Kursgebühren trägt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer. Es gibt zusätzliche Fördermöglichkeiten, mit denen sich die Kursgebühren in manchen Fällen reduzieren lassen.
Die nachfolgend beschriebenen Fördertöpfe wenden sich an verschiedene Zielgruppen und fördern Seminare mit unterschiedlicher Ausrichtung. Sie finden hier grundlegende Informationen, die Ihnen die weitere Recherche erleichtern sollen. Beachten Sie bitte die spezifischen Förderbedingungen auf den Webseiten der Fördergeber.
Für bereits gebuchte Kurse gibt es übrigens keine Förderung. Deshalb lohnt es sich, eine mögliche Förderung vor der eigentlichen Buchung zu prüfen und sich vorab beraten zu lassen. Viele Bildungseinrichtungen reservieren Ihnen vorab unverbindlich einen Platz, damit Sie sicher sein können, am Wunschseminar teilnehmen zu können.
Wer einen Bildungsurlaub in den Bereichen Bewegung, gesunde Ernährung oder Stressmanagement plant, kann sich unter Umständen einen Teil der Kosten von der Krankenkasse erstattet lassen.
Voraussetzung für die Erstattung ist, dass es sich bei dem Bildungsangebot um einen zertifizierten Präventionskurs handelt. Ob das der Fall ist, erfahren Interessierte beim Veranstalter direkt. Dieser muss die Kurse vorab von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizieren lassen.
Die Kostenerstattung erfolgt in der Regel in Höhe von bis zu 80 Prozent der Kursgebühr; die genaue Höhe des Zuschusses kann jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren, da jede Kasse ihre eigenen Satzungen hat. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Krankenkasse über die spezifischen Regelungen und möglichen Zuschüsse zu informieren.
Die Bundesagentur für Arbeit stellt unterschiedliche Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung bereit. Eine direkte Überschneidung mit dem Thema Bildungsurlaub gibt es dabei nicht.
Der Bildungsgutschein ist eine Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit. Er ist für Fälle vorgesehen, in denen eine Weiterbildung erforderlich ist, um entweder eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Gefördert werden nur zugelassene Maßnahmen. Einen Bildungsgutschein erhalten Sie nach vorheriger Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das örtliche Jobcenter.
Förderungen der Bundesagentur für Arbeit sind für Beschäftigte nur möglich, wenn sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt. Deshalb sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihr Betrieb hinter dem Vorhaben steht.
Für einzelne Beschäftigte besteht die Option, eine Förderung im klassischen Individualverfahren zu beantragen. Voraussetzung ist, dass der Kurs und Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen sind. Zudem muss die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfassen, die jedoch nicht am Stück stattfinden müssen. Die Möglichkeit zur Kostenübernahme staffelt sich nach Betriebsgröße.
Weitere Förderszenarien sind:
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten stellt die Bundesagentur für Arbeit bereit.
Für Beschäftigte in 14 der 16 Bundesländer ist der Bildungsurlaub eine einschlägige Förderung der beruflichen Bildung. Die Ausnahme bilden Bayern und Sachsen – die beiden einzigen Bundesländer, in denen es bisher kein entsprechendes Gesetz gibt. Durch die Fortzahlung des Gehalts während der Weiterbildung kommt die finanzielle Förderung beim Bildungsurlaub streng genommen vom Arbeitgeber, den gesetzlichen Rahmen dafür haben jedoch die Bundesländer geschaffen.
Einige Bundesländer haben darüber hinaus eigene Programme zur Förderung der beruflichen Bildung aufgesetzt.
Nordrhein-Westfalen bietet den Bildungsscheck NRW 2.0. Er richtet sich an Personen, die in NRW wohnen und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 50.000 € (bzw. 100.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) haben. Vorgesehen ist ein Zuschuss von 50 % der Kursgebühren (maximal 500 €). Entscheidend ist, dass der Antrag zwingend vor Kursbeginn gestellt wird und die Maßnahme einen klaren Bezug zur beruflichen Tätigkeit aufweist.
Hinweis zur ersten Förderphase: Die erste Auflage des Bildungsschecks endete am 30. Juni 2024. Sollten Sie noch einen bereits ausgestellten Scheck besitzen, kann dieser zusammen mit dem Förderantrag noch bis zum 31.03.2029 bei der zuständigen Behörde zur Erstattung eingereicht werden.
In Hessen gibt es den Qualifizierungscheck. Er richtet sich speziell an Berufstätige und fördert Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss hinführen, was die Verwendung im Zusammenhang mit Bildungsurlaub deutlich einschränkt. Die maximale Kostenerstattung liegt bei 4.000 € (50% der Kursgebühr).
Rheinland-Pfalz fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten mit dem QualiScheck. Das Programm richtet sich an Personen, die Ihre Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben.
Gefördert werden 60 % der Kursgebühren, wobei der Maximalbetrag bei 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr liegt. Gut zu wissen:
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein unterstützt Erwerbstätige, die ihre beruflichen Kenntnisse erweitern möchten. Mit diesem Programm können die Kosten für Weiterbildungen bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro bezuschusst werden. Die Unterstützung ist gezielt für Personen gedacht, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen. Auszubildende und Selbstständige sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Pauschalsatzes, der 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten abdeckt. Das bedeutet, dass Erwerbstätige auch für mehrere Weiterbildungsmaßnahmen pro Jahr finanzielle Unterstützung beantragen können. Der Arbeitgeber muss sich mit mindestens 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen und übernimmt zudem die Differenz zwischen den maximal geförderten 5.000 Euro und den tatsächlichen Seminarkosten.
Wichtig:
Die bewilligende Behörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es auf der Website des Trägers.