Für Teilnehmer/innen aus pädagogischen Berufen, Heilberufen und Laien, die ihr Wissen weiter vertiefen möchten. Voraussetzung zur Teilnahme ist Teil 1 und 2 der Heilkräuterausbildung oder andere gute Grundkenntnisse. Kenntnisse um die Heilkräfte der Natur werden vertieft. Wurzeln, Beeren, Baumfrüchte, Meerrettich, Beinwell etc. sind nicht nur Herbstfrüchte sondern auch Heilmittel. Die saisonalen Herbstheilmittel werden u.a. zu Tinkturen und Ölen verarbeitet. Lehrinhalte: - Geschichten und Grundlagen der Pflanzenheilkunde (Hintergrundwissen, Geschichte, Traditionen) werden ergänzt - Herkunft und Anbau, Inhaltsstoffe, Indikation, Anwendungsform, Dosierung der jeweiligen Pflanzen - erweiterte Botanische Kenntnisse der heimischen Pflanzenwelt (Baumkunde) - Anwendung bei Krankheiten und Beschwerden - zur Stärkung und Regeneration, für die Verdauung, für Atemwege, Herz und Kreislauf, für die innere Balance - bei Bedarf Herstellung von Salben und Cremes - angrenzende Anwendungsgebiete und -formen An allen Seminartagen werden Wanderungen in die nähere Umgebung unternommen, Pflanzen gesammelt und bestimmt. Die Inhalte werden den Interessen der Teilnehmenden angepasst und können je nach Interesse und auch Wetter leicht variieren.
Bildungsurlaube an der VHS Menden-Hemer-Balve
Wir führen in unterschiedlichen Bildungsbereichen Bildungsurlaube nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW durch. Diese sind im Programmheft mit "BU" gekennzeichnet. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell.
Das Recht auf Weiterbildungsurlaub
Arbeiter und Angestellte (keine Auszubildende und Beamte) in Nordrhein-Westfalen haben in Betrieben und Dienststellen ab zehn Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der politischen oder beruflichen Weiterbildung. Der Anspruch erstreckt sich auf 5 Tage pro Jahr. Während dieser Zeit wird das volle Arbeitsentgelt weitergezahlt. Auch Arbeitslose, Hausfrauen und Rentner können an Bildungsurlaubsveranstaltungen teilnehmen.
Was Sie beachten müssen
Der Antrag auf Bildungsurlaub muss mindestens 6 Wochen vor Beginn des Seminars beim Arbeitgeber schriftlich eingegangen sein.
Damit der Antrag fristgerecht beim Arbeitnehmer eingeht, sollten Ihre Unterlagen bereits 7 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden. Der Arbeitgeber muss den Empfang quittieren.
Infos und Seminarunterlagen erhältlich unter 02373 / 94713-0
Wichtige Information für Teilnehmende aus anderen Bundesländern
Jedes Bundesland hat ihre eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Bildungsurlauben. Da wir auch zahlreiche Teilnehmende aus anderen Bundeländern haben, sind wir selbstverständlich bestrebt, auf Nachfrage unsere Bildungsveranstaltungen auch dort genehmigen zu lassen. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, da ggf. dieses Verfahren etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bitte beachten Sie hierzu:
Eine Garantie für die Genehmigung der Veranstaltungen in anderen Bundesländern kann leider nicht übernommen werden. Manche Bundesländer erheben eine Gebühr für die Genehmigung von Bildungsveranstaltungen. Ggf. müssen wir Ihnen diese Gebühr in Rechnung stellen. Wir informieren Sie selbstverständlich im Vorfeld über diese Kosten.