Infos und anerkannte Bildungsurlaub-Angebote für Nordrhein-Westfalen auf einen Blick.
Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen haben Anspruch auf Bildungszeit (umgangssprachlich oft als „Bildungsurlaub“ bezeichnet). Sie können sich für Weiterbildungszwecke von der Arbeit freistellen lassen. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung und eine Übersicht anerkannter Kurse.
5 Tage pro Jahr (Vollzeitbeschäftigte)
Beantragung spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Sie haben Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn diese drei Bedingungen auf Sie zutreffen:
Umfang des Anspruchs
Ihr Anspruch entspricht einer vollen Arbeitswoche pro Kalenderjahr. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 5 Tage Bildungsurlaub. Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, wird der Anspruch anteilig berechnet: Wer an 3 Tagen pro Woche arbeitet, hat entsprechend Anspruch auf 3 Tage pro Jahr. Die tägliche Stundenanzahl ist dabei unerheblich; es zählen allein die Arbeitstage.
Besonderheiten für Auszubildende und Beamte
Auszubildende in NRW haben ebenfalls Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser ist jedoch auf den Bereich der politischen Weiterbildung beschränkt. Ein Rechtsanspruch auf Freistellung für Kurse der beruflichen Bildung (wie Sprachkurse oder IT-Schulungen) besteht während der Ausbildung nicht. Beamte des Landes NRW haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG. Eine Freistellung für Bildungszwecke kann jedoch über Sonderurlaub erfolgen.
Einschränkungen für Beschäftigte in kleineren Betrieben
In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten besteht in NRW kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen, wenn bereits mehr als 10 % der Belegschaft im laufenden Jahr Bildungsurlaub in Anspruch genommen haben oder zwingende betriebliche Belange entgegenstehen.
Anrechnung betrieblicher Weiterbildung
Ihr Arbeitgeber darf betriebliche Schulungen auf Ihren Bildungsurlaub anrechnen, sofern er Sie dafür unter Lohnfortzahlung freigestellt hat. Diese Anrechnung ist jedoch auf maximal zwei Tage pro Kalenderjahr begrenzt, sodass Ihnen stets ein eigener Anspruch von mindestens drei Tagen erhalten bleibt. Damit die Anrechnung rechtens ist, muss der Arbeitgeber Ihnen dies spätestens sechs Wochen vor Beginn der betrieblichen Maßnahme schriftlich mitteilen. Erfolgt keine fristgerechte Ankündigung, bleibt Ihr voller Anspruch auf Bildungsurlaub unberührt.
In Nordrhein-Westfalen können Sie an anerkannten Kursen der politischen oder beruflichen Bildung teilnehmen.
Muss der Kurs einen Bezug zum Job haben?
Bei Bildungsurlauben aus dem Bereich der Politischen Bildung ist kein Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit erforderlich.
Bei Kursen der beruflichen Bildung (z. B. Sprachen, IT, Gesundheit usw.) darf Ihr Arbeitgeber prüfen, ob die Inhalte für den Betrieb nützlich sind. Er kann den Antrag ablehnen, wenn die Schulung für Ihre aktuelle Tätigkeit keinen mittelbaren Vorteil bringt. Im Zweifel lohnt es sich, frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und den beruflichen Bezug zu erläutern.
So finden Sie heraus, ob ein Kurs in NRW als Bildungsurlaub anerkannt ist
Achten Sie auf die folgenden fünf Kriterien, um sicherzugehen, dass ein Bildungsangebot die Bedingungen für Bildungsurlaub erfüllt:
1. Trägeranerkennung: In Nordrhein-Westfalen gilt das Prinzip der Trägeranerkennung. Kurzum: Es werden Bildungseinrichtungen als Ganzes anerkannt, nicht einzelne Kurse. Um Bildungsurlaub anzubieten, muss der Träger offiziell nach dem AWbG NRW anerkannt sein. In unserer Kurssuche können Sie gezielt nach der Anerkennung filtern. Veranstalter senden Ihnen bei Interesse eine entsprechende Bestätigung zu.
2. Mindestdauer: Der Kurs sollte an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Alternativ über mehrere zusammenhängende Wochen, sofern die Kurstage eine pädagogische Einheit bilden.
3. Unterrichtsumfang: Kurstage müssen mindestens 6 Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten umfassen.
4. Radius zur Landesgrenze: Der Kursort darf maximal 500 km von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalens entfernt sein. Eine Ausnahme bilden lediglich Veranstaltungen an Gedenkstätten des Nationalsozialismus; diese können auch weiter entfernt liegen. Diese spezielle Kilometer-Regelung ist eine Besonderheit, die so nur im Bundesland NRW vorgesehen ist.
5. Öffentlichkeitsprinzip: Der Kurs muss allen Arbeitnehmern zugänglich sein. Er darf z.B. nicht ausschließlich internen, einzelbetrieblichen Zwecken dienen.
Vom Gesetz explizit ausgeschlossen werden Kurse mit folgender Ausrichtung:
Selbst bezahlen müssen Sie lediglich die Teilnahmegebühren des Kurses sowie gegebenenfalls Kosten für die Anreise, Verpflegung oder Übernachtung. Dabei fördert Bildungsurlaub das lebenslange Lernen auf zwei entscheidenden Wegen: Zum einen durch die Freistellung von der Arbeit, um Ihnen die nötige Zeit für Bildung zu ermöglichen, und zum anderen durch die Fortzahlung Ihres Gehalts, sodass Ihnen kein Einkommensverlust entsteht.
Ihr vertraglich vereinbarter Erholungsurlaub bleibt vom Bildungsurlaub völlig unberührt und in vollem Umfang erhalten.
Bildungsscheck NRW
Wenn Sie in NRW wohnen und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht mehr als 50.000 € (bei zusammenveranlagten Ehepaaren 100.000 €) beträgt, kommt für Sie der Bildungsscheck NRW 2.0 infrage. Dabei handelt es sich um eine Erstattung der Kursgebühr in Höhe von 50 %, gedeckelt auf maximal 500 €.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag zwingend vor Beginn der Veranstaltung stellen und der Kurs einen Bezug zu Ihrer aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit aufweist. Letzteres kann Bildungsurlaube aus dem Bereich der politischen Bildung unter Umständen ausschließen.
Um mit wenigen Klicks zu prüfen, ob der Bildungsscheck für Ihren Bildungsurlaub relevant ist, empfehlen wir den unkomplizierten Schnelltest des Weiterbildungsportals NRW.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen stellt zum Bildungsscheck eine Infoseite bereit, auf der Sie weitergehende Informationen finden.
Die Beantragung können Sie bequem online vornehmen. Hierfür ist im ersten Schritt zwingend eine Registrierung vor Veranstaltungsbeginn erforderlich. Nach Ihrer Teilnahme laden Sie einfach Ihren Steuerbescheid hoch (dieser darf nicht älter als zwei Jahre sein) sowie die Rechnung und das Teilnahmeformular für den Bildungsscheck, welche beim Kursanbieter einzuholen sind.
Falls Sie über die gesetzlichen Vorteile des Bildungsurlaubs hinaus Interesse an finanzieller Entlastung im Bereich der beruflichen Bildung haben, empfehlen wir Ihnen einen Blick auf unsere Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten.
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen anspruchsberechtigt sind und einen passenden Kurs gefunden haben, holen Sie folgende Dokumente vom Kursanbieter ein:
Anschließend senden Sie einen Antrag mit den drei oben aufgeführten Dokumenten an Ihren Arbeitgeber – je nach Zuständigkeit an die Personalabteilung oder direkt an Ihre Führungskraft. Achten Sie darauf, die Frist zur Beantragung zu wahren und den Antrag spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn zuzustellen. In den meisten Betrieben reicht eine E-Mail.
Wichtig: Lassen Sie sich die Genehmigung schriftlich bestätigen, damit für Ihre Planung alles rechtssicher dokumentiert ist. Nach dem Kurs sollten Sie sich zudem Ihre Teilnahme vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen. Die Bescheinigung leiten Sie dann als Nachweis an Ihren Arbeitgeber weiter.
Für Ihren Antrag können Sie die folgende Vorlage nutzen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Freistellung für eine anerkannte Arbeitnehmerweiterbildung gemäß dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) Nordrhein-Westfalen.
Die notwendigen Unterlagen des Veranstalters (Anmeldebestätigung, Lehrplan und der Nachweis über die Anerkennung in Nordrhein-Westfalen) habe ich beigefügt.
Ich bitte um eine Bestätigung der Freistellung innerhalb der gesetzlichen Frist.
Mit freundlichen Grüßen
…
Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist auf das laufende Kalenderjahr bezogen. Es gibt in NRW jedoch zwei Wege, wie Sie Ihren Bildungsurlaub aus dem laufenden Jahr mit ins nächste Jahr nehmen können: die Zusammenfassung und die gesetzliche Übertragung.
Zusammenfassung
Die Zusammenfassung können Sie selbst gestalten. Wenn Sie fünf Tage pro Woche arbeiten, lassen sich so zum Beispiel zehn Tage Bildungsurlaub bündeln. Sie können diese Tage am Stück nehmen oder aufteilen, solange die Kurse inhaltlich-thematisch zusammenpassen. Wichtig ist jedoch: Sie müssen Ihrem Arbeitgeber noch im laufenden Jahr (bis 31.12.) schriftlich mitteilen, dass Sie Ihren Anspruch mit in das nächste Jahr nehmen wollen. Eine rückwirkende Mitnahme ist nicht möglich. Sie können also nicht erst im neuen Jahr feststellen, dass Sie noch Tage aus dem Vorjahr übrig haben. Für den Antrag auf Zusammenfassung können Sie folgenden Text nutzen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte meinen in diesem Jahr nicht genutzten Anspruch auf Bildungsurlaub in das nächste Jahr übertragen, um die Tage beider Jahre zusammenzufassen.
Gemäß § 3 Abs. 1 AWbG NRW erkläre ich hiermit die entsprechende Übertragung meines Anspruchs auf das kommende Kalenderjahr.
Mit freundlichen Grüßen
…
Gesetzliche Übertragung
Die gesetzliche Übertragung ist nur dann relevant, wenn der Arbeitgeber Ihren Antrag auf Bildungsurlaub im laufenden Jahr aus dringenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen abgelehnt hat. Sie können Ihren Anspruch in diesem Fall einmalig auf das Folgejahr übertragen. Dafür können Sie diese Textvorlage verwenden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben meinen Antrag auf Bildungsurlaub vom … aus betrieblichen Gründen abgelehnt.
Da der Kursbesuch in diesem Jahr nicht möglich war, möchte ich meinen Anspruch gemäß § 3 Abs. 4 AWbG NRW in das nächste Kalenderjahr übertragen. Den Übertrag mache ich hiermit geltend.
Mit freundlichen Grüßen
…
Vorausgesetzt, Sie sind in NRW anspruchsberechtigt, reichen Ihren Antrag fristgerecht ein und der Kurs erfüllt alle gesetzlichen Kriterien, darf Ihr Arbeitgeber die Freistellung nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubswünsche anderer Kollegen entgegenstehen.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, muss Ihr Arbeitgeber innerhalb von drei Wochen schriftlich reagieren. Erhalten Sie innerhalb dieser Frist keine Ablehnung unter Angabe von Gründen, gilt Ihr Bildungsurlaub als genehmigt.
Besonderheit beim Berufsbezug: In NRW kann Ihr Arbeitgeber bei beruflichen Fortbildungen verlangen, dass die Inhalte einen zumindest mittelbaren Nutzen für Ihre aktuelle Tätigkeit haben. Hier lohnt sich ein frühzeitiger Dialog. Im Zweifel empfiehlt es sich, eine Weiterbildung mit klarem Berufsbezug zu wählen oder – sofern dies Ihren Interessen entspricht – auf eine politische Fortbildung auszuweichen. Für diese muss kein Bezug zur aktuellen Tätigkeit nachgewiesen werden, was die Genehmigung entsprechend vereinfacht.
Die Anerkennung von Weiterbildungen als Bildungsurlaub ist immer Sache des Veranstalters. Teilnehmende können selbst keine Kurse anerkennen lassen.
Eine Besonderheit in NRW ist dabei das Prinzip der Trägeranerkennung: Es werden nicht einzelne Kurse, sondern die Bildungseinrichtungen als Ganzes zertifiziert. Zuständig für diese Anerkennung ist die jeweilige Bezirksregierung:
Damit eine Einrichtung anerkannt werden kann, muss sie seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein vom Ministerium anerkanntes Gütesiegel nachweisen.
Die Rechtsgrundlage für Bildungsurlaub in NRW bildet das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG). Daher lautet der offizielle Name für Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen „Arbeitnehmerweiterbildung“. Bei Bedarf können Sie den Wortlaut einzelner Regelungen unmittelbar im Gesetzestext nachlesen.
Tipps rund um die praktische Anwendung des AWbG bietet insbesondere der regelmäßig aktualisierte Leitfaden “Der Weg zum Bildungsurlaub” des DGB-Bildungswerk NRW.
Ebenfalls zu empfehlen ist die Informationsseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Als zuständiges Ministerium bietet es verlässliche Hintergrundinformationen und aktuelle Details zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW.
Eine weitere Stelle mit Nähe zur Arbeitnehmerweiterbildung ist das Weiterbildungsportal Nordrhein-Westfalen.
Ihr Bildungsurlaub muss nicht zwingend in NRW stattfinden. Das Gesetz erlaubt Veranstaltungen in einem Umkreis von bis zu 500 Kilometern Luftlinie ab der Landesgrenze Nordrhein-Westfalens. Damit stehen Ihnen auch viele Ziele im angrenzenden Ausland offen.

Die Broschüre „Bildungsurlaub in NRW“ erscheint jeweils Mitte Juni und Mitte Dezember. Mehr als 130 Volkshochschulen, Bildungswerke, Institute und politische Stiftungen beteiligen sich in jeder Ausgabe. Die Broschüre, ein regionales Schwesterprojekt von Bildungsurlaub.de, ist kostenlos.
An eine gedruckte Ausgabe gelangen Sie über einen der drei folgenden Wege:
Abholung
Versand
Übergeordnet zuständig für die Arbeitnehmerweiterbildung in NRW:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Zuständig für die Anerkennung für Bildungseinrichtungen ist die jeweilige Bezirksregierung:
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48
Leopoldstraße 13
32756 Detmold
Auch für Veranstalter außerhalb NRWs zuständig
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Bezirksregierung Köln
Dezernat 48
Zeughausstraße 2–10
50667 Köln
Bezirksregierung Münster
Dezernat 48
Domplatz 1-3
48143 Münster
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